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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz trotz Teilnahme als Ersatzmitglied im falschen BR?

T
Thilo
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, ich bin seit 2006 als Ersatzmitglied in einem BR gewählt worden. Habe seitdem an 24 Sitzungen als Ersatzmitglied teilgenommen (war an 2.Stelle) 2007 gab es dann durch eine Fusion und Zukauf von einem anderen Unternehmen auch Umstrukturierungen. Uns wurden neue Arbeitsverträge auch vorgelegt, denen haben wir wiedersprochen d.h. ich habe noch einen alten Arbeitsvertrag in der neugegründeten Gesellschaft. Meine Abteilung soll jedoch lt. Vorstandsbeschluß jetzt zum 01.01.2010 aufgelöst werden. Vorstand hätte gerne natürlich Betriebsstillegung, Kollegen meinen es wäre eine Teilbetriebschließung.Mir wurde jetzt mitgeteilt, daß ich evtl. gar nicht mehr seit 2007 an den BR-Sitzungen hätte teilnehmen dürfen, da ich ja einer anderen Gesellschaft innerhalb des Konzerns angehören würde und dieser für uns zuständige BR auf einer anderen Niederlassung wäre. Nun meine Frage: Genieße ich als BR-(Ersatz)Mitglied trotzdem Kündigungsschutz, auch wenn ich evtl. irrtümlicherweise an Sitzungen teilgenommen habe, an denen ich eigentlich nicht mehr hätte teilnehmen dürfen..? Vorab vielen Dank für eine Antwort

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Community-Antworten (1)

S
Schmusezecke

07.08.2009 um 10:05 Uhr

Guten Morgen Thilo,

wie es sich genau in diesem Fall verhält, kann ich Dir so nicht sagen. Da ich auch nicht genau weis, welche Verträge bei der Fusion und beim Zukauf von anderen Firmen gegeben hat. Dein Vorsitzender kann Dir da bestimmt weiter helfen. In so einem Fall würde ich aber bei der Gewerkschaft ebenfalls Unterstützung holen, die können einem da mit Sicherheit weiter helfen und sehr gute Empfehlungen geben, unter anderem auch einen (hoffentlich) guten RA.

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