Kann der Chef ohne weiteres Neuwahlen des Betriebsrates anordnen?
Hallo, bin. stellv. Betriebsrat und habe erfahren das Neuwahlen vom Chef angekündigt wurden. Seine Begründung - wir wären nicht Beschlussfähig - der eigentliche Grund ist aber das er jemanden kündigen will. Habe ich als stellv. Betriebsrat Kündigungsschutz, bzw. kann der Chef ohne weiteres Neuwahlen anordnen? Danke
Community-Antworten (3)
23.11.2005 um 09:17 Uhr
Wie kommt euer Chef auf die Idee, dass ihr nicht beschlussfähig seid? Wenn dem so wäre, dann müsst ihr umgehend die Wahlen einleiten, wärt aber noch solange im Amt.
Nein, ein Chef kann keine Neuwahlen "anordnen".
Kündigungsschutz gilt für alle BR-Mitglieder und Ersatzmitglieder (bei letzteren 1 Jahr nach der letzten aktiven BR-Arbeit)
23.11.2005 um 09:39 Uhr
Ganz cool bleiben! Solche Äußerungen belegen nur die Überheblichkeit mancher Chefs! Ihr solltet darauf garnicht reagieren und wenn Kollegen euch darauf ansprechen, ihr kennt ja das BetrVG, dann könnt ihr ihnen erklären wann BR- Wahlen sind und wie sie eingeleitet werden. Sollte euer Chef meinen jemanden kündigen zu müssen, wisst ihr auch am besten wie man sich in solchen Situationen zu verhalten hat. Ich würde ihm zuzwinkern und ihm mitteilen, das ich mich schon auf die Gerichtsverhandlung freue.
23.11.2005 um 09:40 Uhr
ganz meiner Meinung
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