Erstellt am 23.11.2005 um 03:55 Uhr von Michael-W
Hallo Lilien,
ob es zu diesem Thema eine eindeutige Rechtssprechung gibt kann ich leider nicht sagen.
allerdings wäre meine Meinung: Ja !
ich ziehe das aus dem §44 zum Thema Betriebsversammlung, welcher Fahrzeiten zur Betriebsversammlung vom Arbeitgeber erstatten lässt (also Arbeitszeit).
und aus dem §37 Abschnitt 3.
Der besagt, dass das Betriebsratsmitglied für die Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen ausserhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, das Betriebsratsmitglied Anspruch auf Ausgleich hat (also gutgeschriebene Arbeitszeit).
Und ich nehme an das es betriebsbedingt ist das Du 2 Stunden Fahrzeit hast (weil ausserhalb der regulären Arbeitszeit).
Hoffe Dir schon mal weitergeholfen zu haben.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 23.11.2005 um 06:13 Uhr von Frank B.
In der Kommentierung zum §37 BetrVG steht eindeutig drin, dass dies Arbeitszeit ist, wenn ausschliesslich wegen der BR- Sitzung die Fahrzeit anfällt. Des weiteren sind auch die Kilometer entsprechend der betrieblichen Regelung zu vergüten!
"FITTING" 22. Auflage §37 Rn77ff BetrVG
Erstellt am 28.11.2005 um 16:53 Uhr von happy
Jetzt stellt sich mir folgende Frage: wir haben eine "Mitarbeiterregelung", Anhang zum Arbeitsvertrag, in der steht sinngemäß: "die Reisezeit wird grundsätzlich mit 50% der Arbeitszeit gutgeschrieben" soll heissen Fahrt zum Kunden AZ, zurück Freizeit. Wenn jetzt ein Kollege zur BR-Sitzung kommt kann ja nicht alle Fahrzeit AZ sein weil dann der BR-Kollege besser gestellt ist (Bevorzugung von BR.Mitglied).
Was nun?
Erstellt am 28.11.2005 um 19:00 Uhr von BMW
Hallo happy
In deiner Frage /Antwort gibt es ungereimtheiten!
die Reisezeit wird grundsätzlich mit 50% der Arbeitszeit gutgeschrieben"
50% von was von der täglichen Arbeitszeit oder der Zeit die vor Ort gearbeitet wurde?
BMW
Erstellt am 29.11.2005 um 08:11 Uhr von happy
Es geht so: Fahrt zu einem Kunden 2Std.=2Std. Arbeitszeit, x Std. beim Kunden=x Std. Arbeitszeit, 2 Std. Rückfahrt=0 Std. Arbeitszeit ergo Privatvergnügen. Die Fahrtzeit ist variabel und kann durchaus auch mehr als 2 Std. betragen.