Erstellt am 23.11.2005 um 08:38 Uhr von Viktor
Mir ist nicht bekannt, dass es eine Verpflichtung gäbe, eine Dienstwohnung zu stellen (höchstens auf einer Bohrinsel oder am Nordkap oder so). Gibt es aber Dienstwohnungen besteht eine Mitbestimmung des BR (§87 BetrVG) hinsichtlich der "Spielregeln".
Erstellt am 29.11.2005 um 10:08 Uhr von Heike
Mojn, wenn es Bereitschaftsdienst für Notfälle (Arzt etc.) gibt, dürfte die Zuweisung einer Dienstwohnung erfoderlich werden. Aber auf folgendes sollte man achten: Handelt es sich um eine Werkdienstwohnung, steht die Bude in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit. Ist es eine Werkmietwohnung, kann man später keck ausziehen, ohne dass man Nachteile hat.
Ich hoffe, ich habe Dir etwas geholfen. Im Übrigen hat der BR Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Zuweisung einer Dienstwohnung geht.