W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Austattung einer Dienstwohnung

E
Erdenbürger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kennt sich jemand von Euch mit Dienstwohnungen aus, gibt es gesetzliche Regelungen für die Ausstattung solche Wohnungen? Die Dienstwohnung wird immer wieder mal nur für ein paar Tage bzw. auch mal ein paar Wochen genutzt. Unser Arbeitgeber möchte so ein Wohnung nämlich nur ganz einfach ausstatten ohne jeglichen Luxus. Luxus ist für ihn Fersehen, Radio, Kaffemaschine...Hotel ist ihn auf Dauer zu Teuer.

76203

Community-Antworten (3)

P
Pickel

30.01.2015 um 09:55 Uhr

Welchen Luxus wünschst du denn, der über das Genannte hinausgeht?

P
Pjöööng

30.01.2015 um 10:34 Uhr

Wer benutzt denn diese Dienstwohnungen? US-amerikanische Gastprofessoren oder nordkoreanische Wanderarbeiter?

Wie geht es denn Eurem Arbeitgeber finanziell? Schammt er seit Jahren knapp an der Insolvenz vorbei, oder droht das Geld im Spreicher schon zu schimmeln?

Wie ist denn die Qualität dieser Wohnungen ansonsten? Ähnelt es eher einer südamerikanischen Farvella oder dem Burj el Arab?

Gesetzliche Regelungen in dem Sinne gibt es hier nicht.

E
Erdenbürger

30.01.2015 um 18:23 Uhr

Handwerker die mal in eine andere Stadt aushelfen oder Azubis. Ist ein großes Unternehmen, das in mehrere Städte vertreten ist mit ca 1500 Mitarbeitern.

Ihre Antwort