6 Tage Woche über Wochen - wie steht es mit dem Ausgleichszeitraum?
Hallo Forum,
habe hier mal eine "Anfängerfrage". Wie sieht es eigentlich mit folgender Sachlage aus? In unserer Serviceabteilung (Hotel) wird teils seit Wochen an 6 Tagen in der Woche gearbeitet. Und der Restaurantleiter "befürchtet" das es bis kurz vor Weihnachten auch so bleiben wird. Er bittet uns als BR jetzt um Argumente damit er die GL endlich dazu bewegen kann neue Leute einzustellen. Es gab bei uns im Betrieb schon grossen Ärger weil gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen wurde (Ruhezeiten, minderjährige nach Mitternacht im Dienst, etc.). Möchte dazu anmerken bei den Vorfällen gab es noch keinen BR. Seitdem wird auch relativ genau drauf geachtet dass alles passt. Wir (5er BR) haben erst Mitte Dezember unser erstes Seminar (übrigens W.A.F.-Seminar). Daher auch noch die Unkenntniss bei dieser Situation. Im Internet habe ich nur als Thema Überstunden etc. gefunden (§3 ArbZG).
Wie sieht es aus? Wie lange darf eine Woche mit 6 Arbeitstagen geführt werden? Und in welchem Zeitraum muss der Ausgleich erfolgen?
Danke im voraus Michael-W
P.S. Ramses II: Ich freu mich schon jetzt von Dir zu hören...
Community-Antworten (1)
22.11.2005 um 10:31 Uhr
Gegen eine 6-Tagewoche ist vom Grundsatz her nichts zu sagen. Man kann immer 6 Tage in der Woche arbeiten.
Maßgeblich ist, dass im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden am Tag (Arbeitszeitgesetz) gearbeiter werden darf (Verteilspielraum 6 Monate). Und - last not least - kommt es natürlich auf den Tarifvertrag an. Der muß natürlich eingehalten werden und hier kann was von 5 Tagen stehen (weiss ich aber nicht)
Der sicherste Weg für den BR ist, eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage abzuschließen (erzwingbare Mitbestimmung). Habt Ihr die, müsst Ihr auch bei der Abweichung von der BV beteiligt werden.
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