Freistellung zur GBR-Sitzung vom AG jeden Monat ein Problem - was sagt das BetrVG dazu?
Hallo Forum!Wir haben 2 GBR-Mitglieder,die Eine ist krank und der andere hat Urlaub.Seit 4 Wochen ist die Sitzung bekannt im Betrieb.Jetzt muss ein anderer die Sitzung besuchen das heist eigentlich 2 BR-Mitglieder als Ersatz.Aufgrund der Kurzen Zeit wird denen die Freistellung verwährt vom AG. Meine Frage: Wo steht im Betriebsverfassungsgesetz das die Freistellung zu erfolgen hat? Kann es nicht finden,weiß aber das es dies gibt. Conny
Community-Antworten (2)
22.11.2005 um 09:26 Uhr
Auch hier gilt der §37 Abs.2 BetrVG!
22.11.2005 um 09:40 Uhr
Danke Frank.B habs gefunden Conny
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