Erstellt am 21.11.2005 um 20:14 Uhr von Ramses II
Seid doch froh wenn Ihr ein gutes Verhältnis zur Geschäftsführung habt!
Erstellt am 21.11.2005 um 20:23 Uhr von BMW
@Ramses II
Soll das etwa heißen das der BR das BetrVG -verletzen- ignorieren-soll ?
Erstellt am 21.11.2005 um 20:29 Uhr von Ramses II
BMW,
bitte folgende Reihenfolge zwingend einhalten:
- Lesen
- Nachdenken
- Verstehen
- Nachdenken
- Antworten
Erstellt am 22.11.2005 um 06:15 Uhr von Frank B.
Um die Frage sachlich zu beantworten, nein. Die Ersatzmitglieder sind entsprechend der Reihenfolge mit den höchsten Stimmen einzuladen. Alles andere ist eine grobe Pflichtverletzung nach §23 Abs.3 BetrVG, sofern dies vorsätzlich geschiet!