W.A.F. LogoSeminare

Nachrücker - wie genau muss das vor sich gehen?

S
Short
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es die Möglichkeit einen "Nachrücker" zu überspringen , wenn durch dessen Beitritt zum BR das Verhältniss zu Gunsten der Geschäftsleitung beeinflußt würde ?

3.93304

Community-Antworten (4)

RI
Ramses II

21.11.2005 um 21:14 Uhr

Seid doch froh wenn Ihr ein gutes Verhältnis zur Geschäftsführung habt!

B
BMW

21.11.2005 um 21:23 Uhr

@Ramses II Soll das etwa heißen das der BR das BetrVG -verletzen- ignorieren-soll ?

RI
Ramses II

21.11.2005 um 21:29 Uhr

BMW,

bitte folgende Reihenfolge zwingend einhalten:

  • Lesen

  • Nachdenken

  • Verstehen

  • Nachdenken

  • Antworten

FB
Frank B.

22.11.2005 um 07:15 Uhr

Um die Frage sachlich zu beantworten, nein. Die Ersatzmitglieder sind entsprechend der Reihenfolge mit den höchsten Stimmen einzuladen. Alles andere ist eine grobe Pflichtverletzung nach §23 Abs.3 BetrVG, sofern dies vorsätzlich geschiet!

Ihre Antwort