Kündigung eines MA wg. unentschuldigtem Fernbleiben - Abmahnung oder (fristlose) Kündigung?
Hallo Forum, ein MA hat sich letzten Montag tel. krank gemeldet, aber keine Krankmeldung eingereicht, und ist weder tel. noch anderweitig zu erreichen. Nun will man diesem MA fristlos kündigen. Bisher gab es aber keine Abmahnungen.
FRAGE : Wenn der MA jetzt eine Abmahnung erhält, welche Frist muss man ihm als Meldefrist einräumen?
Vielen Dank für eure Hilfe .. schon jetzt
Community-Antworten (2)
21.11.2005 um 21:31 Uhr
Hallo Isor Dieses habe ich schon bei eigenen Kollegen miterlebt! Ich bin mit anderen BR/Kollegen auf die Suche gegangen und wo haben wir ihn gefunden in einem Krankenhaus! Also macht euch auf die SUCHE! Fußnote : Abmahnung wäre in diesem FAll das kleinste Übel. Gruß BMW
21.11.2005 um 22:58 Uhr
Erste Frage: Wie ist das im Betrieb geregelt? Eine krankmeldung in jedem Falle oder kann man sich erst einmal "selber entschuldigen" für drei Tage? Abmahnung wäre erst einmal zuerst angebracht, weil der Kollege keinen gelben Zettel bringt. Aber auch dafür muss man ihm eine angemessene Frist einräumen. Da sehe ich Regelungsbedarf evtl. über eine BV.
Nur weil man den Kollegen derzeit nicht erreichen kann reicht das nicht für eine fristlose Kündigung aus. Der Kollege hat sich entschuldigt und ist daher erst mal seiner Pfllicht nachgekommen.
Bezüglich einer "Meldefrist" müsste man wohl eine Urteile durchsuchen was darüber ausgesagt wird. Ein Postweg von 2 - 3 Tagen sollte meiner Auffassung nach auf jeden Fall drin sein.
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