Ich soll die Zeit für die BR-Arbeit aufschreiben - muss ich das?
Hallo Forum,
mein Abteilungsleiter hat am Freitag von mir verlangt, dass ich für die Zeiten der BR Tätigkeiten die Zeiten aufschreibe wie ein Berichtsheft oder ein Tagebuch. Sein Argument war, er wolle Kapazitäten planen.(Nur ein Vorwand und eine weitere Schikane, denn erledige hauptsächlich Arbeiten für die keine anderen MA eingelernt sind) Dies habe ich abgelehnt. Bin in Teilzeit und die anderen 6 BR Mitglieder in Vollzeit und in anderen Abteilungen und müssen dies auch nicht dokumentieren. Auf meine Frage warum er nur meine "Fehlzeiten" dokumentiert haben möchte und nicht die der Raucher, meinte er nur ich könne mich ja beim Betriebsrat beschweren. Darauf hin habe ich ihn auf § 30Rn2 hingewiesen. Schließlich sind alle Termine der Sitzungen öffentlich ausgeschrieben und die Bürotätigkeiten erledige ich eh schon fast komplett in meiner Freizeit. Bin ich im Unrecht und muß meine Zeiten die ja schon bekannt sind noch dokumentieren?
Community-Antworten (3)
21.11.2005 um 09:39 Uhr
Als BR meldet man sich zur BR-Tätigkeit ab - führt aber keine zusätzliche Zeiterfasung (schon gar nicht, wenn andere Zeiten nicht erfasst werden.)
21.11.2005 um 09:48 Uhr
Es ist wie Viktor sagt, Du meldest Dich zur BR-Arbeit ab und wieder zurück. Etwas schriftliches darf der AG nicht verlangen
21.11.2005 um 14:16 Uhr
Da wir in unserem BR Mitglieder im Schichtbetrieb haben, führen wir schon seit Jahren von uns aus einen Stundennachweis, wenn Mitglieder außerhalb ihrer Arbeitszeit an Sitzungen oder ähnlichen teilnehmen. Einen Nachweis über BR- Tätigkeit während der Arbeitszeit wird nicht geführt, sie könnte ja den AG veranlassen bei der nächsten Betriebsversammlung die Kosten des BR vorzurechnen, was ein grober Verstoß nach §23 Abs.3 BetrVG ist. Wir wollen ihn doch nicht dazu verleiten. ;-)
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