W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

wer trägt denn die Kosten der Betriebsratswahl?

D
denice
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

hab eine wichtige Frage und zwar wer trägt denn die Kosten der Wahl?

4.93901

Community-Antworten (1)

B
BMW

20.11.2005 um 17:24 Uhr

Hallo denice Der AG BetrVG § 20 Wahlschutz und (3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. Gruß BMW

Ihre Antwort