wer trägt denn die Kosten der Betriebsratswahl?
Hi,
hab eine wichtige Frage und zwar wer trägt denn die Kosten der Wahl?
Community-Antworten (1)
20.11.2005 um 17:24 Uhr
Hallo denice Der AG BetrVG § 20 Wahlschutz und (3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. Gruß BMW
Verwandte Themen
Wer trägt die Kosten bei einer Zustimmungsersetzung durch das ArbG?
ÄlterGuten Tag Für eine Kollegin in unsereren Reihen des BRs, will der AG die Zustimmung für eine außerordentliche Kündigung, durch das Arbeitgericht ersetzen lassen, da der BR dieser nicht zugestimmt h
wer trägt die kosten??
Älterhallo!eine kurze frage; wer trägt die kosten für eine betriebsratswahl??
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Aufstellung der BR-Kosten?
ÄlterHallo Kollegen, hat ein BR-Gremium das Recht zu erfahren welche Kosten es verursacht hat, wie Seminarkosten, BR-Büro-Kosten, Kosten für ausgefallene Arbeitszeit, Bewirtungskosten, usw.. Muß der AG au
Wer hat hier verloren?? in die Berufung geht der AG
ÄlterHier muss ich erwähnen das der AN...beim Amtsgericht AN gegen AG (FAG schäffler) der AN gewonnen hat. Der AG ist vor düsseldorf LA gezogen..dann der Urteil von gestern. Bitte um genaue Info über die B