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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

wer trägt die kosten??

N
NIghtBird77
Nov 2016 bearbeitet

hallo!eine kurze frage; wer trägt die kosten für eine betriebsratswahl??

5.31101

Community-Antworten (1)

I
imebro

29.05.2007 um 15:45 Uhr

Hallo,

Der Arbeitgeber hat die Kosten der Betriebsratswahl zu tragen (§ 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG). Zu den Wahlkosten gehören alle die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl entstehenden Kosten , sofern diese für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl erforderlich sind.

Gruss imebro

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