Wer trägt Kosten, wenn GBR-Mitglied an Sitzung BR teilnimmt?
Hallo, wir wollen ein Mitglied des Gesamtbetriebsrats (zugleich Vorsitzender eines Ausschusses) des Unternehmens aus der Zentrale zu einer BR-Sitzung in einer Filiale als Berater einladen. 1. Wer trägt die Kosten? Der GBR für den Ausschussvorsitzenden bzw. der Arbeitgeber zentral? 2. Müssen wir zusätzlich zum gemeinsamen BR-Beschluss über die Einladung den Arbeitgeber fragen, ob wir ihn einladen dürfen? Danke für schnelle Antwort, KH
Community-Antworten (2)
04.08.2005 um 09:27 Uhr
zu 1: Die Kosten der gesamten BR Arbeit trägt nach § 40 BtrVG der Arbeitgeber, wenn es sachlich wie hier begründet ist.
zu 2: Fragen ? Ihr teilt ihm den BR Beschluss einfach mit. Basta!
Gruß Konrad
04.08.2005 um 19:03 Uhr
Hallo Es ist nicht notwendig das ihr AG fragt ob ihr dürft Ihr schließt in der nächsten BR-sitzung einen Beschluß das ihr jemand vom GBR als Berater einladet und schon läuft das Teil!
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