wir wollen ein Mitglied des Gesamtbetriebsrats (zugleich Vorsitzender eines Ausschusses) des Unternehmens aus der Zentrale zu einer BR-Sitzung in einer Filiale als Berater einladen.
1.
Wer trägt die Kosten? Der GBR für den Ausschussvorsitzenden bzw. der Arbeitgeber zentral?
2.
Müssen wir zusätzlich zum gemeinsamen BR-Beschluss über die Einladung den Arbeitgeber fragen, ob wir ihn einladen dürfen?
Danke für schnelle Antwort, KH
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