Mehrarbeit über langen Zeitraum / Verstoß geg. §3 ArbZG - was muss/kann der BR tun?
Hallo,
wir arbeiten seit mehr als einem halben Jahr an einem Projekt, wobei auch zahlreiche Mehrarbeitsstunden angefallen sind. Nun haben wir die ersten Fälle, bei denen die in §3 ArbZG vorgesehene Regelung (werktägliche Arbeitszeit darf innerhalb sechs Kalendermonaten oder innerhalb 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschreiten) nicht eingehalten ist, d.h. einzelne Kollegen arbeiteten in diesem Zeitraum mehr als 8 Std. werktäglich.
Frage: Können die AN freiwillig mehr arbeiten, oder ist der BR verpflichtet, auf eine "Zwangsfreizeit" zur Einhaltung von §3 ArbZG zu drängen? Wie verhält es sich bei weiterer Anordnung von Mehrarbeit für diese Kollegen? Muss der BR dann auf jeden Fall widersprechen?
Hintergrund: Es handelt sich um ein Software-Projekt, bei dem ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden entstünde, falls es nicht termingerecht fertiggestellt würde.
Kann uns in dieser Frage jemand weiterhelfen? (Die Zeit drängt, da dem BR bereits ein Antrag auf Sonntagsarbeit für diese Kollegen auf dem Tisch liegt!)
Danke im Voraus!
Community-Antworten (5)
18.11.2005 um 19:57 Uhr
Hallo Software Wenn ich das richtig verstanden habe sind doch Projektarbeiten (kurz fristige Sachen) ihr wollt auch nicht das dem AG ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht. Dann versucht doch in diesem Fall das den betroffenen MA eine Sondervergütung gezahlt wird (oder dementsprechend mehr Zusatzurlaub gewährt wird)ich würde mir als BR auch nicht ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden dem ich dem AG beschert habe auf die Fahne schreiben. Fußnote: Wenn bei euch öffter Projekte in dem Maß anfallen dann würde ich eine BV darüber abschließen und versuchen solche Probleme die ihr jetzt vor Augen habt zu regeln ! Gruß BMW
19.11.2005 um 00:30 Uhr
Die Antwort von BMW schlägt ja wohl dem Faß den Boden aus. Der BR soll Rechtsbrüche des Arbeitgebers unterstützen ...
Wenn wie hier die Kollegen seit einem halben Jahr wöchentliche Arbeitszeiten von durchschnittlich 48 und mehr Stunden haben, dann zeugt das vor allem von einer völlig indiskutablen Projekt- und Personalplanung.
Sicherlich macht es keinen Sinn den Arbeitgeber aufzufordern die AN in Zwangsfreizeit zu schicken. Ich würde mir als BR hier auch gar nicht den Schuh anziehen wollen, dass ich die Fehler des AG ausbügeln soll.
Der Betriebsrat sollte hier den Arbeitgeber auffordern ausführlich darzulegen, wie er gedenkt die Situation wieder in ein vernünftiges Fahrwasser zu bringen und wie er die Einhaltung der Gesetze sicherstellen will. Hierzu wird er detaillierte Projektpläne und Personalplanungen vorlegen müssen.
Wöchentliche Statusmeetings mit dem Arbeitgeber werden dann notwendig sein.
Für die Zukunft sollten Kontrollmechanismen vereinbart werden die sicherstellen dass rechtzeitig gegengesteuert wird.
19.11.2005 um 07:52 Uhr
Danke an Ramses II
Treffender hätte ich es nicht formulieren könnnen!
vollmond
19.11.2005 um 12:02 Uhr
@Ramses II @Vollmond Da ja mal wieder Dutzendschlau zugeschlagen hat obwohl er ja diesmal schon drei von …… Hirnwindungen eingesetzt hat ist dies ja offensichtlich seiner Meinung nach ein Super Ergebnis! Wenn er alles mit Richtigem Verständnis gelesen hätte dann wäre er bestimmt zu einem anderen Ergebnis gekommen! Ich schrieb: das den betroffenen MA eine Sondervergütung gezahlt wird - in diesem Fall- (oder dementsprechend mehr Zusatzurlaub gewährt wird) Fußnote: Wenn bei euch öfter Projekte in dem Maß anfallen dann würde ich eine BV darüber abschließen und versuchen solche Probleme die ihr jetzt vor Augen habt zu regeln!
Ich habe niemals behauptet dass der BR Rechtsbrüche des Arbeitgebers Unterstützen soll! Außerdem kann man wie in diesem Fall wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist nur noch Versuchen das beste Ergebnis für die entsprechenden Mitarbeiter herauszuholen
Gruß BMW
19.11.2005 um 12:47 Uhr
BMW,
sicher wird sich hier manch einer Gedanken machen warum Du zu Beleidigungen greifst statt Sachargumente zu benutzen.
Jeder greift halt zu dem was er zur Verfügung hat.
"Dann versucht doch in diesem Fall das den betroffenen MA eine Sondervergütung gezahlt wird (oder dementsprechend mehr Zusatzurlaub gewährt wird)" ist genau die Legitimation von Rechtsbrüchen durch die Zahlung einer Sondervergütung. Für diesen Fall ist der Arbeitgeber fein raus und für die Zukunft ändert sich dadurch erst einmal gar nichts."
Genau so der Vorschlag das Problem des Verstosses gegen das Arbeitszeitgesetz für die Zukunft mittels einer BV zu lösen halte ich schlichtweg für absurd. Der BR sollte hier darauf drängen dass solche Situationen nicht mehr auftreten.
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