W.A.F. LogoSeminare

Wenn wir jetzt erstmalig eine JAV wählen würden, wie lange ist die Amtszeit?

F
Firefoxxx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe da nochmal eine Frage an euch, unser Personalrat ist bereit, jetzt dieses Jahr noch einen Jugendvertreter zu wählen,wenn es nicht all zu grosse Umstände bereitet und deswegen wollte ich fragen, ob jemand einen Auszug aus der Wahlordnung für die JAV besorgen kann

Und meine 2.te Frage wäre, wenn wir jetzt noch einen JAV wählen würden, wie lange ist deine seine Amtszeit, wenn eigentlich die Wahlen im nächsten Frühjahr erst wären und wie würde es dann mit der Übernahme aussehen für den 1. Lehrling und für den dann im Frühjahr gewählten Lehrling ?? Das Problem ist nämlich,das wir zur Zeit noch keinen JAV haben und der Personalrat sich dagegen wehrt, unnötiger Weise , jetzt extra einen JAV zu wählen !!? Grund: Zu viel Arbeit !! Besten Dank für eure Hilfe ! Gruss Marco

4.75401

Community-Antworten (1)

M
Mike

17.11.2005 um 21:58 Uhr

Dieses Forum ist eigentlich für Betriebsräte und nicht für Personalräte. Die Antworten die Du bisher in diesem Forum bekommen hast passen nicht. Denn für Dich gilt nicht das Betriebsverfassungsgesetz sondern das Personalvertretungsgesetz. Warum schreibst Du hier immer wieder?

Die Wahlordnung und Vieles mehr für die Privatwirtschaft findest Du hier: http://www.jugendvertretung.info/wahl/

Ihre Antwort