Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten/Bildern im Internet - ist das mitbestimmungspflichtig?
Die Geschäftsführung will von allen Mitarbeitern Digitale Bilder und Kurzlebensläufe haben um diese in Präsentationen mit ein zu bauen / im Internet veröffentlichen. Das ist doch sicherlich Mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (2)
17.11.2005 um 19:08 Uhr
Glaub ich jetzt nicht. Sicher bin ich mir nur, dass die Leute ihr Einverständnis beurkunden müssen - und zwar einzeln. Soweit die Worte unseres Datenschutzbeauftragten
19.11.2005 um 13:07 Uhr
Hallo hewa, mike hat richtig vermutet. Nicht mitbestimmungspflichtig - aber jeder MA muss seine Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Der BR hat jedoch darüber zu wachen, das geltendes Recht angewandt wird. Also regelt gemeinsam mit Eurer GF, wie das Einholen der Einverständniserklärung gehandhabt werden soll.
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