Erstellt am 17.11.2005 um 15:09 Uhr von merlin
Waren die Befristungen denn mit einem sachlichen Grund?
Erstellt am 17.11.2005 um 15:18 Uhr von Langer
die letzte Befristung für einen Zeitraum von ca. 7 Monaten war mit sachlichem Grund
Erstellt am 18.11.2005 um 11:19 Uhr von merlin
Ist die neue Befristung denn diesmal auch mit sachlichem Grund?
Grundsätzlich ist es so, daß, solange die Befristungen jeweils mit sachlichem Grund erfolgen, derzeit ungegrenzt weiterbefristet bzw. verlängert werden kann. Ihr könnt (bzw. die Arbeitnehmer) aber ein Auge drauf haben, ob irgendwann eine Weiterbefristung mal ohne Grund erfolgt. Das war z.B. bei uns mal der Fall ...
Erstellt am 18.11.2005 um 11:54 Uhr von Langer
ja die neue Befristung ist auch mit sachlichem Grund
Erstellt am 18.11.2005 um 13:01 Uhr von merlin
Dann siehe meine Antwort von 11.19 Uhr