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JAV Wahlen auch bei fremder Ausbildungsträgerschaft möglich?

B
Biggi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten! Wir sind BR in einer gGmbH ( Verbund von 3 Kliniken). Die Ausbildungsträgerschaft für die Krankenpflegeschule ist in 2003 dem DRK übertragen worden, die Schulträgerschaft ist bei den Kliniken geblieben. Alle Auszubildenden werden mit der Unterschrift des Ausbildunsvertrages außerordentliche Mitglieder des DRK. Wir versuchen seit Monaten zu erfahren ob wir 2006 eine JAV wählen können, bekommen aber total unterschiedliche Auskünfte. Wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte. Mit hoffnungsvollen Grüßen,B.M.

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Community-Antworten (2)

M
Martin

18.11.2005 um 20:02 Uhr

Trägerschaft - hin oder her. Das vernebelt nur die Gedanken. Bei wem ist der Azubi "Arbeitnehmer"? Das ist meiner Ansicht nach entscheidend. Spätestens bei Erstellung der Wählerliste zur Betriebsratswahl steht es schriftlich fest wer wo Arbeitnehmer ist. Dann ganz einfach dem Gesetz folgen "In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und in denen es einen Betriebsrat gibt, ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen § 60 BetrVG. Den Anstoß zur Wahl einer JAV kann der Arbeitgeber, der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretenen Gewerkschaft geben.".

B
Brigitte

22.11.2005 um 09:26 Uhr

Das ist ja genau das Problem! Die Kliniken stellen die Schule, haben die Lehrer und Praxisanleiter eingestellt und bezahlen die Dozenten. Die praktische Ausbildung findet in den Kliniken statt aber der Ausbildungsvertrag wird mit dem DRK geschlossen. Genau wie bei den Kolleginnen, die per Gestellungsvertrag mit dem DRK bei uns arbeiten, bestreitet der Arbeitgeber die Arbeitnehmerschaft nach § 5 BetrVG. Und nu?

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