Erstellt am 18.11.2005 um 09:39 Uhr von viktor
Das kommt darauf an. In Betriebsvereinbarungen wird in der Regel der persönliche Geltungsbereich definiert. Wenn hier z.B. von "alle Beschäftigten" die Rede ist, würde ich auch alle dazu zählen; heißt es "Arbeitnehmer" ist wohl eher auf die Definition des § 5 BetrVG abzuzielen. Weitere Abgrenzungen sind möglich.