Betriebsvereinbarungen - für welche Beschäftigten gelten sie?
Gelten Betriebsvereinbarungen auch für Leiharbeitnehmer, Werkstudenten, Volontäre usw.?
Community-Antworten (1)
18.11.2005 um 10:39 Uhr
Das kommt darauf an. In Betriebsvereinbarungen wird in der Regel der persönliche Geltungsbereich definiert. Wenn hier z.B. von "alle Beschäftigten" die Rede ist, würde ich auch alle dazu zählen; heißt es "Arbeitnehmer" ist wohl eher auf die Definition des § 5 BetrVG abzuzielen. Weitere Abgrenzungen sind möglich.
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