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Betriebsvereinbarungen - für welche Beschäftigten gelten sie?

MA
Manuela Ahlgrimm
Jan 2018 bearbeitet

Gelten Betriebsvereinbarungen auch für Leiharbeitnehmer, Werkstudenten, Volontäre usw.?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

18.11.2005 um 10:39 Uhr

Das kommt darauf an. In Betriebsvereinbarungen wird in der Regel der persönliche Geltungsbereich definiert. Wenn hier z.B. von "alle Beschäftigten" die Rede ist, würde ich auch alle dazu zählen; heißt es "Arbeitnehmer" ist wohl eher auf die Definition des § 5 BetrVG abzuzielen. Weitere Abgrenzungen sind möglich.

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