Anfechtung der Wahl aufgrund eines Formfehlers bei der Bestellung des Wahlvorstands - ist das möglich?
Hallo, habe da mal eine Frage. Wenn zur Sitzung, in der der Wahlvorstand gewählt wurde, falsch eingeladen wurde, ist doch der Beschluss bzw. die Wahl des Wahlvorstands ungültig, oder nicht? Wenn sich nun niemand darüber aufregt und es rein theoretisch tatsächlich zur Wahl kommt, kann dann aufgrund dieses Fehlers die Wahl angefochten werden? Dank und gruß Chrissi
Community-Antworten (2)
15.11.2005 um 14:41 Uhr
Hallo Chrissi! Grundsätzlich setzt jede rechtswirksame Beschlussfassung die ordnungsgemäße Einladung zu einer BR-Sitzung voraus. Verstehe nur Deine 2. Frage nicht. Soll erst das Wahlergebnis vorliegen, um die Wahl dann im Zweifel anzufechten? Wenn ein Fehler gemacht wurde, ist es doch wohl im Sinne Aller, diesen schnellstmöglich zu "heilen"! Gerade wenn es um die BR-Wahl geht. Gruß
15.11.2005 um 23:07 Uhr
Es wäre zuerst zu prüfen ob die Bestellung des Wahlvorstandes eine förmliche Wahl darstellt. Dann könnte diese nur innerhalb von zwei Wochen angefochten werden.
Falls juristisch die Bestellung des Wahlvorstandes keine förmliche Wahl darstellt halte ich es durchaus für wahrscheinlich dass das AG feststellen würde, dass der Wahlvorstand zwar nicht ordentlich legitimiert war, die Wahl aber dennoch gültig ist.
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