Vertragsänderung - geht das auch ohne eine Änderungskündigung?
Ein neuer Vertrag wird doch nur bei neuen Mitarbeitern gemacht und jeder bestehende Vertrag kann doch nur durch eine Änderungskündigung verändert werden. Ist das richtig? Ich beziehe mich auf die Frage von Bayer vom 10.11.05 Gruß Anne
Community-Antworten (1)
14.11.2005 um 10:19 Uhr
Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Vertragsänderung.
-
alle wollen es: Dann wird einfach ein neuer Vertrag von beiden Seiten unterschrieben und fertig.
-
Einer der beiden Vertragspartner (Arbeitnehmer)ist nicht einverstanden: Dann ist nur die Änderungskündigung möglich, die der Betroffene unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung annehmen kann.
Verwandte Themen
Änderungskündigung und deren Mitbestimmung
ÄlterHallo, ich hätte eine Frage zu einer Änderungskündigung bzw. zu deren Mitbestimmung. Wir, als Betriebsrat, haben einer Änderungskündigung eines AN zugestimmt. Allerdings hat sich nun kurzfristig die
Reduzierung der Arbeitszeit gegen den Wunsch des Mitarbeiters
ÄlterDer Mitarbeiter hat einen werkstudentischen Arbeitsvertrag auf Abruf, d.h. max. Arbeitszeit von 20 Std/Woche (gelebt eher ca. 80 Std./Monat) flexible Verteilung der Arbeitszeit. Aufgrund des Wegfalls
Vertragänderung oder Änderungskündigung?
ÄlterHallo Zusammen, bei uns soll eine Gruppe von Arbeitnehmern (etwa 2/3 der Belegschaft) geänderte Verträge bekommen. Zunächst sind wir davon ausgegangen, das das durch Änderungskündigungen geschehen
Änderungskündigung Standortwechsel und Kündigungsfrist
ÄlterHallo, ich habe mal eine Frage zur Änderungskündigung. Die Kollegin ist seit 1992 in unserem Unternehmen angestellt mit einem Tarif-Arbeitsvertrag. Seit 2001 hat sie einen AT-Vertrag. Nun soll sie, we
Lohnumwandlung geht in die nächste Runde ++ Tei 2 ++ Darf der Chef einen Angestellten einfach von Gehalt auf Stundenlohn setzen?
ÄlterBeitrag vom 6.11.2007 Hallo zusammen, follgendes Problem haben wir. Ein Kolege ist an uns herangetreten, unser Chef will das er anstatt wie bisher Gehalt, nun nach Stundenlohn bezahlt werden soll.