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Vertragsänderung - geht das auch ohne eine Änderungskündigung?

A
Anne
Jan 2018 bearbeitet

Ein neuer Vertrag wird doch nur bei neuen Mitarbeitern gemacht und jeder bestehende Vertrag kann doch nur durch eine Änderungskündigung verändert werden. Ist das richtig? Ich beziehe mich auf die Frage von Bayer vom 10.11.05 Gruß Anne

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Community-Antworten (1)

V
viktor

14.11.2005 um 10:19 Uhr

Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Vertragsänderung.

  1. alle wollen es: Dann wird einfach ein neuer Vertrag von beiden Seiten unterschrieben und fertig.

  2. Einer der beiden Vertragspartner (Arbeitnehmer)ist nicht einverstanden: Dann ist nur die Änderungskündigung möglich, die der Betroffene unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung annehmen kann.

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