Innerbetriebliche Versetzung - wird dann eine Vertragsänderung durchgeführt oder eine Änderungskündigung?
Hallo Ich habe mal eine Frage zu einer innerbetrieblichen Versetzung. Unsere Sekretärin wechselt in einen anderen Bereich innerhalb unserer Firma. Sie hat ihrer Versetzung zugestimmt. Was muß Ich beachten als BR, oder habe ich als BR nichts damit zutun. wird dann eine Vertragsänderung durchgeführt oder eine Änderungskündigung.
danke
Community-Antworten (9)
10.10.2006 um 16:22 Uhr
Die Tatsache, das die Sekretärin der Versetzung, so denn es eine ist, zustimmt, entbindet den AG nicht automatisch, den BR deshalb außen vor zu lassen
10.10.2006 um 19:03 Uhr
Auch hier greift nach §99 der ganze Katalog der Widerspruchsgründe, und der zielt ggf. auch auf dritte AN. Deshalb ist alleine die Zustimmung der Betroffenen nicht erheblich dafür, ob der BR widerspricht oder nicht.
11.10.2006 um 10:18 Uhr
Hi bitawie19, die Rolle des BR steht oben beschrieben. Bei deiner Kollegin findet dann eine Vertragsänderung statt oder Ergänzung zum jetzigen Vertrag. Eine Änderungskündigung ist unnötig, da zwischen AG und der betreffenden Kollegin ja bereits offensichtlich Einvernehmen da ist.
11.10.2006 um 10:33 Uhr
@ huettenwolf Seit wann ist für eine Versetzung eine Vertragsänderung oder Änderungskündigung erforderlich. Hieße das nach Deiner Interpretation, dass ohne Zustimmung der Kollegin eine Änderungskündigung erforderlich wäre? Wieso ist dann die Versetzung in §99 geregelt und nicht in §102?
11.10.2006 um 10:46 Uhr
@ w-j-l wenn wir eine Änderungskündigung im BR zu behandeln haben, gibt es i.A. zwei Beschlüsse: erstens zur Versetzung nach §99 BetrVG und zweitens wegen der Kündigung nach §102. Die Reihenfolge richtet sich immer nach dem genauen Sachverhalt. Ansonsten sollte im 37364 jeweils im zweiten und dritten Satz noch ein "vermutlich" stehen, da ich nicht weiß, wie der jetzige Vertrag gestrickt ist und was noch alles verändert weden soll.
11.10.2006 um 10:56 Uhr
Da bin ich aber ganz anderer Ansicht.
11.10.2006 um 17:44 Uhr
@ w-j-l in welcher Hinsicht bist du anderer Ansicht?
11.10.2006 um 18:00 Uhr
Je nach AV ist gar keine Vertragsänderung erforderlich und schon gar keine Änderungskündigung
12.10.2006 um 01:26 Uhr
Hier reicht doch wohl ein Anhang zum bestehenden Vertrag.
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