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40-Stunden-Woche im Gesundheitswesen aus wirtschaftlichen Gründen - Wie kann der Betriebsrat reagieren?

A
Andrea
Jan 2022 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen im Gesundheitswesen und befinden uns seit längerem in einer wirtschaftlich recht labilen Situation. Zur Stabilisierung deselben möchte die Geschäftsleitung die 40-Stunden-Woche einführen - die Alternative wären Gehaltskürzungen oder im schlimmsten Falle Entlassungen. Ein Tarifvertrag besteht nicht. Wie kann der Betriebsrat reagieren und macht es überhaupt Sinn dagegen vorzugehen? In welcher zeitlichen Dimension dürfte eine solche Maßnahme ablaufen? (Es soll schon ab Januar erfolgen) Vielen Dank für eure Hilfe! Andrea

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Community-Antworten (7)

M
mike

13.11.2005 um 18:16 Uhr

Der klassische Mitbestimmungsfall. Das muss der Arbeitgeber mit dem BR regeln. Ich würde eine Betriebsversammlung einberufen in dem der Arbeitgeber die Perspektiven aufzeigt. Dann würde ich den AG aus der Betriebsversammlung "rausschmeissen" und das Thema mit der Belegschaft diskutieren.

Eine Betriebsvereinbarung würde ich auf jeden Fall abschließen. Ich persönlich würde mich eher auf mehr Stunden einlassen als auf die anderen "Alternativen". Aber das auch nur auf einen begrenzten Zeitraum.

Weil wenn ein Betrieb einmal solche Forderungen aufstellt, kränkelt er eh schon wirtschaftlich.

F
ferdi

13.11.2005 um 21:18 Uhr

Da kann ich nur mit einen Nein antworten. Ich komme auch aus dem Gesundheitswesen. Wenn die Situation labil ist kommt es zu Stundenkürzungen oder gar zu Kündigungen. Dein AG möchte sich auf Eure Kosten eine goldene Nase verdienen. Wenn er Euch auf 40 Stunden raufsetzen will ist doch Arbeit da. Richtig wäre eine Teilzeitkraft einzustellen, aber das sind ihm zuviel Lohnnebenkosten. Erstmal gilt was im Arbeitsvertrag steht. Wenn die AN nicht einverstanden sind bedarf es bei Stundenerhöhung oder -kürzung einer Änderungskündigung. Wenn ein Betrieb im Gesundheitswesen solche Forderungen aufstellt, kränkelt er mit Sicherheit nicht.

ferdi

RI
Ramses II

13.11.2005 um 21:44 Uhr

Kollegen,

wer hier fundiert mitdiskutieren will sollte doch wenigstens den § 77 (3) BetrVG kennen.

Der BR ist gar nicht befugt hierüber mit dem Arbeitgeber zu verhandeln!

J
Jochen

13.11.2005 um 22:28 Uhr

im prinzip ist das richtig, aber was ist wenn der arbeitgeber nicht im unternehmerverband ist?

RI
Ramses II

13.11.2005 um 22:34 Uhr

Auch das ändert nichts an der gesetzlichen Lage.

FB
Frank B.

14.11.2005 um 08:07 Uhr

Wie Ramses II richtig sagt, diese Angelegenheit steht unter Trifvorbehalt nach §77 Abs. 3 BetrVG!!! Wenn ihr was dagegen unternehmen wollt müßt ihr in die Gewerkschaft und einen Tarifvertrag notfalls erzwingen, alles andere entbert jeder Gesetzesgrundlage!

V
viktor

14.11.2005 um 10:29 Uhr

Ramses II Worte kann ich nur unterstreichen. Ergänzend solltet Ihr die Kollegen davor warnen, dass der AG möglicher Weise durch individuelle Vertragsänderungen die Arbeitszeitverlängerung zu erreichen. Also nichts unterschreiben.

Und wendet Euch an die Gewerkschaft (ob der AG in einem Verband ist, ist zunächst einmal unwichtig)

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