Erstellt am 12.11.2005 um 16:07 Uhr von BMW
Hallo Kristina
Erstens sei doch gesagt das nach der letzten Wahl
festgestellt worden ist das du doch wohl Ersatzmiglied an Stelle X stehst oder?Lass dir Das letzte Wahlprotokoll zeigen da ist alles genau festgehlten worden.
Frage 2
Es ist nicht richtig !
Frauen sind zu berücksichtigen!
Frage von mir war die letzte Wahl eine Listenwahl oder persölichkeitswahl?
Gruß BMW
Erstellt am 13.11.2005 um 00:36 Uhr von Michael-W
@BMW
klar sollten auch Frauen, oder allgemein das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigt werden. Sollte sich aus dieser Richtung allerdings niemand zur Verfügung stellen dann kann natürlich auch niemand (in diesem Fall die Frauen) im Betriebsrat sein.
Gewählt wird trotzdem.
Oder sehe ich das falsch?
Michael-W
Erstellt am 13.11.2005 um 21:00 Uhr von Ramses II
BMWs Antworten mögen zwar immer wieder gut gemeint sein, sind aber im Allgemeinen nicht zu gebrauchen.
Natürlich gibt es viele Konstellationen bei denen im BR keine Vertreter des Minderheitengeschlechtes gibt, selbst wenn diese "viele" Arbeitnmehmer stellt.
Micahel-W nennt einen möglichen Fall.
Weitere Möglichkeiten sind dass dem Minderheitengeschlecht kein Platz zusteht oder dass das Minderheitengeschlecht erst nach der Wahl einen ausreichenden Anteil in der Belegschaft erreicht hat.
Auch möglich wäre ein fehlerhaftes Wahlausschreiben, denn dieses ist massgeblich für die Verteilung der Sitze.
Erstellt am 14.11.2005 um 00:15 Uhr von Michael-W
Hallo Ramses II
das verwundert mich doch jetzt arg. Welche Möglichkeit gibt es denn das dem Minderheitengeschlecht kein Platz zusteht. Wenn sich davon niemand meldet ist es klar das keiner in den BR kommt. Aber zustehen sollte es doch immer.
Oder?
Und macht ein falsches Wahlausschreiben eine BR Wahl nicht nichtig?
Gruss
Michael-W
Erstellt am 15.11.2005 um 09:01 Uhr von Ramses II
Eine Möglichkeit wäre z.B. dass bei einem Betrieb mit 90 AN (5 köpfiger BR) nur 14 Frauen sind, diesen steht dann kein Minderheitensitz zu.
Auch bei einem falschen Wahlausschreiben muss dieses erst von einem Arbeitsgericht festgestellt werden. Wird die 14tägige Klagefrist versäumt, dann ist die Wahl rechtskräftig und es gilt was im Wahlausschreiben stand.
Erstellt am 16.11.2005 um 00:00 Uhr von Michael-W
danke Ramses II,
wieder was dazugelernt. Bei uns ist das Verhältnis fast 50:50, 2 Männer mehr als Frauen. Da gab es diese Frage natürlich nicht....
Gruss
Michael