Arbeitsanweisung "kostenlose Arbeit verrichten" - darf der Arbeitgeber so eine Anweisung erlassen?
Kann der Arbeitgeber eine Arbeitsanweisung zur unbezahlten Arbeit aussprechen ? Nach dem Motto "Alle treffen sich am xx.xx.xx und räumen kostenlos das Lager auf"
Community-Antworten (2)
16.11.2005 um 10:26 Uhr
nein - kann er nicht. § 611 BGB Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. § 612 BGB Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Also sagst Du entweder zu Deinem Chef: "Diese Dienstleistung habe wir nicht vereinbart" oder "Für das aufräumen des Lagers ist üblicher Weise ein Entgelt fällig, wie hoch ist das?"
Falls es ihn gibt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei abweichender Arbeitszeit beachten
16.11.2005 um 11:17 Uhr
Sollte es sich bei dem Tag x auch noch um einen Tag handeln, an dem normalerweise nicht gearbeitet werden müßte, würde der Arbeitgeber damit Überstunden anordnen, wozu er ebenfalls die Zustimmung des BR einholen müßte, hier könnte man dann sicher die "Vergütung" zur Sprache bringen
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