Erstellt am 11.11.2005 um 13:10 Uhr von packer
hm, leicht zu beantworten:
BetrVG, § 60 bis § 71...
wenn detailfragen auftauchen, werde ich sie dir nartürlich versuchen zu beantworten :)
gruß,
Packer
Erstellt am 17.11.2005 um 10:00 Uhr von REI
Danke allerdings wollte ich eher wissen von Wem und wer Wählen kann z.B. auch von Azubis?
Erstellt am 17.11.2005 um 12:00 Uhr von packer
rei,
hast du denn überhaupt in den 60er geschaut?
und wie gewählt wird und von wem und wer sind zwei ganz unterschiedliche paar schuhe!
also wählen können:
alle jünger als 19 und alle azubis jünger als 26...
wählbar sind:
alle unter 26
raus fallen sollten die, die sich laut § 8 Abs. 1 Satz 3 durch z.b. besonders lange finger oder sonst irgendwelche dynamischen zwischenmenschlichen vorgänge hervorgetan haben und aktenkundig sind...
nix für ungut,
packer