Erstellt am 11.11.2005 um 09:54 Uhr von Frank B.
Ein bisschen umgangssprachlich, aber ich hoffe es übersetzen zu können.
Also ihr habt vereinfachtes Wahlverfahren und eine Personenwahl durchgeführt. Der Listenerste ist bei einem Einer- BR gewählt worden. Nun meint derjenige er könne sich seinen Stellvertr. aussuchen.
Ganz klar muss hier der Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt geben und das kann nur lauten, das der Kandidat mit den nächsthöheren Stimmen, den Stellvertreter macht.
Alles andere ist Humbug.
Erstellt am 11.11.2005 um 10:41 Uhr von viktor
ich denke, ich verstehe es wie Frank B. Notfalls den Rechtsweg beschreiten, wenn der Wahlvorstand das Ergebnis nicht ordnungsgemäß feststellt. (Wahlanfechtung - ihr als Vertrauensleute habt doch die Gewerkschaft hinter Euch)
Erstellt am 11.11.2005 um 10:57 Uhr von Bernd
Naja,
diese Interpretation des Ursprungsbeitrages kann nicht richtig sein!
Erstellt am 11.11.2005 um 11:54 Uhr von Täve
Die Wahl ging 193 zu 186 aus? Das macht aber nach Adam Riese 379 Mitarbeiter und somit kann hier kein Einer BR gewählt werden. Wenn die Wahlbeteiligung dann auch noch nicht hundertprzentig ist, kann man von noch mehr Mitarbeitern ausgehen und es ist ein entsprechend großer BR zu wählen. In der konstituierenden Sitzung wählt das Gremium dann den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Wo also hat er die Möglichkeit sich diesen selber auszusuchen?
Täve
Erstellt am 11.11.2005 um 12:07 Uhr von viktor
Ah - guter Einwand. Ja in der Tat, ein 1-Mann BR kann es bei den vielen Wählern nicht geben. Also entscheidet die Mehrheit der BR-Mitglieder über den Stellvertreter. Das Wahlergebnis spielt dann keine Rolle und aussuchen geht auch nicht.
Erstellt am 11.11.2005 um 12:13 Uhr von Ford30
Ich muß mal noch etwas richtig stellen. Wir sind eine Comany mit 8000 Mitarbeitern und die 379 sind alles Vertrauensleute der IGMetall. Die eine Vorauswahl treffen zum Listenführer. Der später dann nach der Listenwahl vom BR bestätigt wird und dann der Vorsitzende ist. Meine Frage ging dahin, ob es nicht selbstverständlich bzw. rechtlich richtig ist, das bei dieser Vorauswahl (Vorschlag) der zweite Kandidat der ja wie zu ersehen auch sehr viele Stimmen hat, gleichzeitig auch der zweite Listenführer ist und später auch vom gewählten BR zum Stellvertreter gewählt wird. Vorauswahl bedeutet ja auch, daß der Betriebsrat später nicht unbedingt denjenigen wählen muß. Es könnte ja auch ein anderer aus der Konstituierenden Sitzung hervorgehen.
Erstellt am 11.11.2005 um 12:18 Uhr von Frank B.
Ich kann auch zusammenzählen! Wer erklärt mir dann mal den Umstand der "Vollversammlung"?
Bei 379 Wahlberechtigten wäre doch eine ganz normale geheime BR- Wahl üblich, oder sehe ich es anders? Vielleicht war´s ja auch gar keine echte BR- Wahl sondern nur eine pseudo- Veranstalung, wo der eine oder andere meint, Kraft dieser Abstimmung bin ich BR- Vorsitzender und herrsche nach gut dünken? Das dies natürlich jeden rechtlichen Hintergrund vermissen läßt ist doch ganz klar. Dies sollte doch aber der Vertrauensleutekörper mit Hilfe der Gewerkschaft hinbekommen, oder sehe ich es falsch?
Erstellt am 11.11.2005 um 12:22 Uhr von Viktor
Da musst Du die Satzung der Gewerkschaft zu Rate ziehen. Wenn es um die Wahlaussage geht: "wer wird von uns als 1. Mann und wer als Stellvertreter favorisiert" können eigentlich ebenfalls nur demokratische Grundsätze gelten. Also müsst Ihr das schon intern klären - nichts wäre hinderlicher für eine Wahl, wenn der Spitzenkandidat sagt, dass er A als Stellvertreter will und die übrige Liste sagt B ist der Mann.
Erstellt am 11.11.2005 um 12:24 Uhr von Frank B.
Langsam, langsam!!! Wer sagt denn das der Listenführer auch dann BR- Vorsitzender wird, euch ist wohl eure Macht zu Kopf gestiegen?
Wenn diese Liste der IG- Metall die nötigen Stimmen erhält, dann wird entsprechend der Stimmenverteilung jeder einzelne in der Reihenfolge der Liste in den BR gewählt.
Der BR wählt dann aus seiner Mitte den BR- Vors. und dessen Stellvertr.! Ich finde es sehr überheblich sich die Posten schon vor der Wahl zu verteilen!!!
Erstellt am 11.11.2005 um 12:26 Uhr von Ford30
Wir bestehen aus verschiedenen Bereichen, Lack, Endmontage, Presserk usw. Aus jedem Bereich kommen die von der Belegschaft gewählten Vertrauensleute. Dann wird mit der IGM eine Vollversammlung abgehalten, dort wird dann eine Empfehlung für den BR Vorsitzenden ausgesprochen. Diese Empfehlung wird vorher im BR Kreis besprochen. Dieses Mal gab es noch einen Gegenkandidaten. Normalerweise stehen die Vertrauensleute hinter der Empfehlung von IGM und BR. Wie das Ergebnis aber zeigt, sind nicht alle mit dem Vorschlag des 1.Vorsitzenden einverstanden. Wenn die IGMetall nächstes Jahr dann bei uns gewinnt, soll der vorgeschlagene Kandidat 1. Vorsitzender werden. So war es immer, und der Zweite wurde in den Reihen des BR bestimmt. Nun hat der zukünftige BR Vorsitzenden den Posten des Zweiten, aber jemand anderem versprochen und nicht seinem Kontrahenten. Deshalb die Frage, ob es nicht rechtens ist, das der mit den zweitmeisten Stimmen aus dieser Vorwahl auch den Stellvertreter machen kann. Schließlich sind beide für die IGMetall und sollten an einem Strang ziehen. Im Sinne der Belegschaft
Erstellt am 11.11.2005 um 12:34 Uhr von Frank B.
Wie gesagt, ich würde mich darauf verlassen, was der BR in seiner konst. Sitzung macht. Ich würde ganz klar auf eine geheime Wahl bestehen! Dann muss nämlich geheim gewählt werden und dann kann jeder, wie er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, wählen wie er es für gut für die BR- Arbeit hält, wählen!
Jede vorab getroffene Zusage ist in meinen Augen sehr fragwürdig, um nicht zu sagen nicht demokratisch.
Erstellt am 11.11.2005 um 12:38 Uhr von Ford30
Der Betriebsrat wählt später geheim, aber durch viele Versprechungen usw. wird nicht demokratisch gewählt. Die betroffene Person ist ein sehr guter BR, deshalb möchte er ja auch den Stellvertreter machen um mit zu helfen. Aber leider macht er die Versprechungen und Machenschaften der Anderen nicht mit. Deshalb haben wir ja gehofft, das man mit der Anzahl der Stimmen, die Anderen dazu bringen kann, wenn nötig rechtlich, dass der zweite Vorsitzende aus dieser Vollversammlung hervorgeht.
Erstellt am 11.11.2005 um 12:51 Uhr von Frank B.
Wenn der BR in seiner konst. Sitzung die Wahlen entspr. des BetrVG durchführt und das Ergebnis so aussieht wie schon vorab versprochen wurde, lässt sich nicht´s dran ändern. Ich bleibe aber dabei, demokratisch ist das nicht!
Erstellt am 11.11.2005 um 13:05 Uhr von __