Erstellt am 11.11.2005 um 09:01 Uhr von viktor
Die Frage wäre zu klären, ob eine Versetzung vorliegt; also ob sich die Tätigkeiten oder die Umstände unter denen die Tatigkeit zu erledigen ist erheblich ändern. Sind z.B. die Kompetenzen eines Schichtführers so hoch, dass man von echten Führungsaufgaben sprechen kann, kommen neue Aufgaben hinzu, fallen welche weg und kann man hier von wesendlich sprechen??
Wenn Ihr hier zum Schluss kommt: ja, so ist es, solltet Ihr Eure Mitbestimmung einfordern.
Meine Erfahrung: Der AG nutzt gerne die Spielwiese der "Ernennung" - schon um ein wenig Glanz und Ehre zu versprühen. Dabei wird häufig übersehen, dass ganz neben her eine mitbestimmungspflichtige Versetzung besteht. Der BR sollte diese Punkte vorab und grundsätzlich klären, um nicht in die Ecke des Verhinderers gedrängt zu werden. Denn eines ist klar, wenn der Kollege bereits die Lorbeeren überreicht bekommen hat, verbunden mit einem feuchten Händedruck des Chefs - wer will da schon hören, dass der BR dagegen ist.