W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechte des GBR-Vorsitzenden - kann der örtliche BR eine Einladung zur GBR-Sitzung ablehnen?

W
wuffi29
Jan 2018 bearbeitet

Ist es rechtens, daß ein Betriebsrat eines zu GmbH gehörenden Standortes die Einladung des GBR-Vorsitzenden zur Durchführung einer GBR-Sitzung per Beschluß ablehnt?

5.20202

Community-Antworten (2)

V
viktor

09.11.2005 um 15:56 Uhr

Der GBR-Vorsitzende wird Euch kaum per Handschellen vorführen lassen können. So gesehen brauchen die GBR-Mitglieder von Euch doch einfach nur nicht hingehen (mal abgesehen davon, dass diese gegen ihre Amtspfichten verstoßen). Per Beschluss könnt Ihr sie aber nicht daran hindern hinzugehen, da die GBR-Mitglieder in ihren Entscheidungen frei sind.

Aber was soll eigentlich eine Verweigerungshaltung. Miteinander reden ist das A und O.

K
Kölner

09.11.2005 um 16:40 Uhr

Rechtlich gesehen ist ein solcher Beschluss nicht möglich und somit ungültig! Das wäre so ähnlich, wie der Beschluss, nur zwei statt vier Betriebsversammlungen im Jahr durchzuführen oder nur zu jeder zweiten Betriebsratssitzung zu erscheinen.

Ihre Antwort