Erstellt am 09.11.2005 um 13:31 Uhr von Frank B.
Die Frage ist erst vor kurzem diskutiert worden. Der BR ist dann nicht handlungsfähig, da die/der Vorsitzende/r bestimmte Pflichten hat. Wer lädt zur Sitzung ein? Wer ist berechtigt Erklärungen des AG´s entgegenzunehmen? Das heisst bei Einstellungen und Kündigungen kann der AG den BR nicht anhören, weil er dem BR ja nicht die Unterlagen ordnungsgemäß übergeben kann. Der BR, auch wenn er ordentlich angehört wurde, garnicht widersprechen kann, da ja ih niemand nach außen vertritt.
Daraus folgt, schade um die vertane Zeit. Ihr hättet euch die ganze BR- Wahl sparen können.
Erstellt am 09.11.2005 um 14:40 Uhr von viktor
Also ich meine, wer sich zur Wahl stellt sollte auch bereit sein, anschließend die Verantwortung zu übernehmen und die Aufgaben, die das Amt mit sich bringt, wahrnehmen. Also sollten alle noch einmal in sich gehen und eine(n) Vorsitzende(n) wählen.