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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Raucherecke jetzt ohne Dach - was können wir als Betriebsrat tun?

S
schlabs
Nov 2016 bearbeitet

wir haben in unserem Haus kein eigenes Raucherzimmer, aber unsere Raucher hatten in Absprache mit dem BR und der Geschäftleitung einen Platz unterm Dach im Freien bekommen. Das ging die letzten 3 Jahre ohne Probleme. Nun hat hinter dieser Raucherecke eine Kollegin das Büro bezogen, die Vorgängerin hat sich nie beschwert obwohl sie Nichtraucherin ist. Die neue Bürobesitzerin ist zu unserem Chef und hat erwirkt das die Raucherbank nun ohne Dach im freien steht.

Nun unsere Frage:

  1. wir wurden von der GF weder befragt noch informiert. Ist das rechtens?
  2. es Gibt doch bestimmmungen für raucherecken, oder?

Die Mehrheit der Angestellten, auch die Nichtraucher, sind empört über diese Handlung und verlagen sie rückgängig zu machen. die Gf will dies nicht.

was können wir als Betriebsrat tun?

Danke schon mal

4.58105

Community-Antworten (5)

V
viktor

09.11.2005 um 15:48 Uhr

Ich würde mich eher für den Nichtraucherschutz einsetzen und natürlich in Eurem Fall sagen (da ist wieder mein schwarzer Humor) - gebt Regenschirme aus.

Die Raucherfrage unterliegt jedenfalls der Mitbestimmung (Ordnung im Betrieb). So gesehen kann der AG nicht einseitig handeln. Beruft Euch also auf Euer Mitbestimmungsrecht und fordert dem AG auf, mit Euch das Problem zu lösen. Ich glaube ein BAG-Urteil gelesen zu haben, das wenigstens ein Wetterschutz vorgesehen sein muss. (Als Nichtraucher habe ich das Urteil aber nicht zur Hand)

Aber wo sind unsere rauchenden Kollegen? Die wissen doch sicher besser bescheid.

K
Kölner

09.11.2005 um 16:59 Uhr

Zum Schutz der Entfaltung der freien Persönlichkeit muss für den Raucher ein überdachter Schutz eben dieser Persönlichkeit her. BAG 1 AZR 499/98

PS: Bleibe trotzdem ich das Urteil kenne ein Nichtraucher, Viktor!

P
packer

09.11.2005 um 17:41 Uhr

hey kölner, voll die zwölf :)

ach ja, noch was feines:

Ein Rauchverbot mit dem Ziel, Arbeitnehmer von gesundheitsschädlichen Gewohnheiten abzubringen, überschreitet die Regelungskompetenz der Betriebspartner. BAG 19.1.1999 – 1 AZR 499/98

ich geh jezze ersma eine buffen...

gruß, Packer

P
packer

09.11.2005 um 17:45 Uhr

ey du schlemihl,

du hast mein aktenzeichen geklaut... :)

meins is aber echt...

D
Devil

10.11.2005 um 12:53 Uhr

Persönlichkeitsrecht Hin oder Her.

Mich würde interessieren, ob die Kollegin dadurch stark belästigt wird, da der Qualm in ihr Büro zieht. Wenn ja, hat dies der BR auch zu berücksichtigen u. darf die Gesundheit dieser Kollegin nicht billigend in Kauf nehmen. Hier ist der AG aufgefordert, schnellstens eine akzeptable Lösung zu finden, da sonst die Arbeitsleistung sinkt u. folgedessen oft Umsatzbußen u. unkalkulierbare Kosten entstehen können.

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