Erstellt am 09.11.2005 um 14:48 Uhr von viktor
Ich würde mich eher für den Nichtraucherschutz einsetzen und natürlich in Eurem Fall sagen (da ist wieder mein schwarzer Humor) - gebt Regenschirme aus.
Die Raucherfrage unterliegt jedenfalls der Mitbestimmung (Ordnung im Betrieb). So gesehen kann der AG nicht einseitig handeln. Beruft Euch also auf Euer Mitbestimmungsrecht und fordert dem AG auf, mit Euch das Problem zu lösen. Ich glaube ein BAG-Urteil gelesen zu haben, das wenigstens ein Wetterschutz vorgesehen sein muss. (Als Nichtraucher habe ich das Urteil aber nicht zur Hand)
Aber wo sind unsere rauchenden Kollegen? Die wissen doch sicher besser bescheid.
Erstellt am 09.11.2005 um 15:59 Uhr von Kölner
Zum Schutz der Entfaltung der freien Persönlichkeit muss für den Raucher ein überdachter Schutz eben dieser Persönlichkeit her.
BAG 1 AZR 499/98
PS: Bleibe trotzdem ich das Urteil kenne ein Nichtraucher, Viktor!
Erstellt am 09.11.2005 um 16:41 Uhr von packer
hey kölner,
voll die zwölf :)
ach ja, noch was feines:
Ein Rauchverbot mit dem Ziel, Arbeitnehmer von gesundheitsschädlichen
Gewohnheiten abzubringen, überschreitet die Regelungskompetenz
der Betriebspartner.
BAG 19.1.1999 – 1 AZR 499/98
ich geh jezze ersma eine buffen...
gruß,
Packer
Erstellt am 09.11.2005 um 16:45 Uhr von packer
ey du schlemihl,
du hast mein aktenzeichen geklaut... :)
meins is aber echt...
Erstellt am 10.11.2005 um 11:53 Uhr von Devil
Persönlichkeitsrecht Hin oder Her.
Mich würde interessieren, ob die Kollegin dadurch stark belästigt wird, da der Qualm in ihr Büro zieht.
Wenn ja, hat dies der BR auch zu berücksichtigen u. darf die Gesundheit dieser Kollegin nicht billigend in Kauf nehmen.
Hier ist der AG aufgefordert, schnellstens eine akzeptable Lösung zu finden, da sonst die Arbeitsleistung sinkt u. folgedessen oft Umsatzbußen u. unkalkulierbare Kosten entstehen können.