Erstellt am 06.12.2016 um 17:02 Uhr von gironimo
Dann kündigt die Vereinbarung über das Rauchverbot und fordert eine neue BV. Droht mit der Einigungsstelle.
Rauchverbot =Ordnung im Betrieb = § 87 Abs.1 Nr. 1 BetrVG
Erstellt am 06.12.2016 um 17:11 Uhr von Skorpion
Hallo !
Es gibt noch keine Betriebsvereinbarung dazu ! Es gibt seit 01.12 das Rauchverbot !!
Eine Betriebsvereinbarung ist kein muss ! ? Oder ?
Erstellt am 06.12.2016 um 18:04 Uhr von ganther
es ist eine Frage der Ordnung des Betriebes und unterliegt insoweit der Mitbestimmung. Daher könnt ihr dies im Wege eines Beschlussverfahrens/einstweilige Verfügung untersagen lassen
Danach Regelung mit dem AG verhandeln, wenn keine Einigung dann ab in die Einigungsstelle. Und wenn ihr dort seid fragt mal den Kollegen gironimo wie er einen Unterstand erzwingen will. Nach 5 Einigungsstellen mit unterschiedlichen Einigungsstellenvorsitzenden habe ich da eine gewisse Erfahrung und kann nur sagen, dass ich nicht gesehen habe, dass das so gesprochen wird.
Aber vielleicht kommt es ja nicht so weit und ihr könnt einen Unterstand für die MA rausschlagen
Erstellt am 06.12.2016 um 18:27 Uhr von Skorpion
Noch mal für langsame ! Brauche ich eine BV ? Wenn Arbeitgeber keine will was dann ?
Wie argumentiere ich ?
Zudem wie bekomme ich den Passus rein ? Der Arbeitgeber will den Rauchern draußen nichts stellen ! ( Außer Aschenbecher )
Erstellt am 06.12.2016 um 18:31 Uhr von Catweazle
Wenn das Rauchen während der Arbeitszeit erfolgen kann, würde ich mir schwer überlegen ob ich eine BV will.
Erstellt am 06.12.2016 um 18:43 Uhr von gironimo
Der AG will keine BV? Aber ihr. Und wenn er nicht verhandeln will, ruft ihr die E-Stelle an. Die kostet viel Geld. Jedenfalls mehr als eine überdachte Raucherecke. ...
Da überlegt es sich der AG dann noch mal, ob er nicht doch will.
Wenn ihr dauerhaft etwas für die AN regeln wollt, dann nur über eine BV (siehe § 77 BetrVG.
Erstellt am 06.12.2016 um 19:01 Uhr von Skorpion
Ja Rauchen ist zur Zeit noch während der Arbeitszeit möglich ! Ich will ( 1 BR ) eigentlich einen Unterstand für die Kollegen ! Mehr net
Erstellt am 06.12.2016 um 20:16 Uhr von Catweazle
Eine BV kannst du erzwingen. Du solltest dir aber überlegen, ob es Sinn macht. Ob ihr über die Einigungsstelle ein Dach bekommt wage ich zu bezweifeln. Aber das Rauchen während der Arbeitszeit gehört dann wahrscheinlich der Vergangenheit an. Vielleicht gibt es auch ein absolutes Rauchverbot.
Erstellt am 06.12.2016 um 20:51 Uhr von DummerHund
@Skorpion
Die gegebenen Antworten bis hier sind alle Richtig.
Ich wollte hier nur zur weiteren Rechtsfindung in o weit bei tragen:
Ist kein BR vorhanden kann ein AG schalten und walten wie er will.
Ist aber ein BR vorhanden und er will dann was Regeln oder festsetzen, ist immer der BR gefragt.
Rauchen gehört nicht gerade zur arbeitsvertraglichen Pflicht, Also BetrVG 87 Abs. 1 Nr 1 Orndung und Verhalten der an im Betrieb.
Bei einer evtl. Änderung jetzt im Nach hinein zum Aus und Einstemprl bei Raucherpausen, iszt auf jeden Fall die Mitbestimmung bei Pausen tangiert. Auch die der technischen Einrichtung; denn wo wird ein und aus gestempelt.
Ist nur die Kurzform, aber versuch mal weiter zu denken und du kommst auf mehr.
Erstellt am 07.12.2016 um 09:26 Uhr von BRHamburg
@Skopion Versuch dem Arbeitgeber mal klar zu machen das rauchen bei Regen und Wind die Gefahr von Krankheiten bei den Kollegen noch erhöht. Und das die Sucht über die Vernunft bei den Rauchern siegt ist erkennbar.
Erstellt am 07.12.2016 um 16:50 Uhr von Ernsthaft
Schon einmal daran gedacht, dass bei einem Betrieb von unter 20 Beschäftigten ein Unterstand ev. auch unverhältnismäßig sein könnte?
Bei zwei Hanseln tut es dann wahrscheinlich auch ein Schirm.
Will ich es mir als „Einer“ BR mit dem AG nicht total verscherzen, würde ich den Gedanken an eine ES auch ganz schnell vergessen und dieses lieber bei einem Tässchen Kaffee versuchen zu regeln.
@DummerHund
„Ich wollte hier nur zur weiteren Rechtsfindung in o weit bei tragen:“
Ich suche und suche, kann aber in diese Richtung gehendes leider nicht finden!
Sorry Rainer, ich hoffe doch, dass du nicht auch so fährst, wie du hier herum argumentierst.
Wenn doch, sollte ich zukünftig wohl besser verstärkt auf Feldwege ausweichen.
Erstellt am 07.12.2016 um 21:09 Uhr von DummerHund
Ohje nu darf ich mit Hund nicht mehr auf Feldwegen Gassi gehen. Schmumzel.
Ich hatte mit dem Satz eigentlich ehr den Hinweis gemeit was rechtlich in Ordung ist wenn einmal ein Rauchverbot ausgesprochen wurde bevor ein BR im Betrieb da war; und einmal als erst der BR da war und dann das Rauchverbot ausgesprochen wurde.
Watt issn nu da verkehrt das Du den Schönen Pfützen am Waldeg meiden willst
Erstellt am 08.12.2016 um 18:45 Uhr von Ernsthaft
Verkehrt daran ist, dass du zwar nur mit einem Hund Gassi gehst, aber man den Eindruck gewinnt, dass du das bestreben hast, gleich alle Rassen damit beglücken zu wollen……
Erstellt am 08.12.2016 um 19:28 Uhr von DummerHund
@Skorpion
Wir fassen zusammen.
Tatsächlich glaubt man Ernsthaft nur nur mit einer Rasse Gassi gehen zu dürfen und nicht auch mit der Restlichen.
Mitbestimmung und Gesundheitsschutz fängt aber am Anfang an und nicht Mittendrin.
Kurz und knapp: @Gironimo hat da den richtigen Zahn getroffen.
Erstellt am 09.12.2016 um 13:44 Uhr von Ernsthaft
Du bist ja geil drauf!
Sage mal, wie schafft man es eigentlich, sich permanent selbst zu überholen?
Wenn du mit dem Hundi Gassi gehst, seid ihr dann schon zwei oder zeigt er dir dann den Weg?