Ich habe eine Frage zum neuen TVöD. Im BAT waren im § 17 die Dienstreisen geregelt. Im neuen TVöD finde ich dazu keine Regelung. Wie werden Dienstreisen jetzt abgerechnet? Gilt jetzt das Länderrecht, bei uns das hessische Reisekostengesetz?
Wer kann mit helfen?
Gruß nidis