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TVöD Reisekostenregelung - wie ist das im neuen Tarifrecht geregelt?

N
nidis
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe eine Frage zum neuen TVöD. Im BAT waren im § 17 die Dienstreisen geregelt. Im neuen TVöD finde ich dazu keine Regelung. Wie werden Dienstreisen jetzt abgerechnet? Gilt jetzt das Länderrecht, bei uns das hessische Reisekostengesetz? Wer kann mit helfen? Gruß nidis

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

08.11.2005 um 13:07 Uhr

Wenn keine Regelung im TVöD gilt zumeist die alte Regelung fort. Soll heissen bis zu einer Neuregelung.

F
Franky

24.11.2005 um 13:10 Uhr

Die Reisekosten/Dienstreisen sind im Besonderen Teil des TVöD (Besonderer Teil Verwaltung) im § 44 geregelt. Dieser verweist u.a. auf die für Beamte geltenden Regelungen. Gruß Franky

N
nidis

24.11.2005 um 14:33 Uhr

Hallo Franky! Der besondere Teil Verwaltung gilt doch aber nur , wenn kein anderer besonderer Teil gilt. Bei uns, wir sind eine WfB mit Wohnstätten, gilt der besondere Teil BT-K. Dann kann doch für die MA in der Verwaltung nicht der BT-V gelten. So habe ich es bei einem Seminar Überleitung verstanden. Oder sehe ich das falsch?? gruß nidis

F
Franky

24.11.2005 um 16:57 Uhr

Hallo nidis! Das sehen Sie natürlich richtig. Soweit Sie unter BT-K fallen hat der BT-V keine Geltung und im BT-K fehlt es offensichtlich an einer solchen Regelung. Nach meiner Meinung gilt jetzt aber nicht automatisch das alte Recht weiter oder ersatzweise das Reisekostengesetz, von dessen Geltungsbereich Sie nicht erfasst werden. Denkbar wäre es jedoch, mit dem Arbeitgeber die Geltung des Reisekostengesetzes zu vereinbaren. Gruß Franky

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