Erstellt am 08.11.2005 um 12:07 Uhr von Kölner
Wenn keine Regelung im TVöD gilt zumeist die alte Regelung fort.
Soll heissen bis zu einer Neuregelung.
Erstellt am 24.11.2005 um 12:10 Uhr von Franky
Die Reisekosten/Dienstreisen sind im Besonderen Teil des TVöD (Besonderer Teil Verwaltung) im § 44 geregelt. Dieser verweist u.a. auf die für Beamte geltenden Regelungen.
Gruß
Franky
Erstellt am 24.11.2005 um 13:33 Uhr von nidis
Hallo Franky! Der besondere Teil Verwaltung gilt doch aber nur , wenn kein anderer besonderer Teil gilt. Bei uns, wir sind eine WfB mit Wohnstätten, gilt der besondere Teil BT-K. Dann kann doch für die MA in der Verwaltung nicht der BT-V gelten. So habe ich es bei einem Seminar Überleitung verstanden. Oder sehe ich das falsch??
gruß nidis
Erstellt am 24.11.2005 um 15:57 Uhr von Franky
Hallo nidis!
Das sehen Sie natürlich richtig. Soweit Sie unter BT-K fallen hat der BT-V keine Geltung und im BT-K fehlt es offensichtlich an einer solchen Regelung. Nach meiner Meinung gilt jetzt aber nicht automatisch das alte Recht weiter oder ersatzweise das Reisekostengesetz, von dessen Geltungsbereich Sie nicht erfasst werden. Denkbar wäre es jedoch, mit dem Arbeitgeber die Geltung des Reisekostengesetzes zu vereinbaren.
Gruß
Franky