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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltsübersicht - Anforderung durch den GBR oder den örtlichen BR?

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ola!
Jan 2018 bearbeitet

kann die Gehaltsübersicht der Mitarbeiter auch vom Gesamtbetriebsrat eigefordert werden? oder nur fon den einzelnen örtlichen BR´s?

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Community-Antworten (3)

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viktor

08.11.2005 um 14:32 Uhr

Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten hat nur der örtliche BR. Wenn es aber um eine statistische Ausstellung geht, kann sowohl der BR als auch der GBR derartige Aufstellungen verlangen, wenn es um die Wahrnehmung seiner Aufgaben geht (allgemeiner Anspruch nach § 80 auf erforderliche Unterlagen)

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ola!

08.11.2005 um 22:58 Uhr

kann der GBR in dieser Sache (Einblick in die Lohn - und Gehaltslisten) auch stellvertretend für die regionalen BR´s tätig werden?

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otto

09.11.2005 um 00:34 Uhr

Hallo ola! Viktor hat die Rechtslage schon klar dargestellt. Nach meiner Rechtsauffassung kann nur der örtliche BR dieses Recht wahrnem. Auf jeden Fall kann der GBR in diesen Angelgenheiten nie tätig werden ohne ausdrückliche Zustimmung des örtlich zuständigen BR - das war doch wahrscheinlich der eigentliche Inhalt Ihrer Frage. Gruß otto

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