Erstellt am 06.11.2005 um 08:40 Uhr von Kölner
Diese Frage ist kurz und knapp zu beantworten: NATÜRLICH!
Ansonsten wäre der Begriff ARBEITNEHMERVERTRETER auch ziemlich sinnlos. Auch könnte ich mir vorstellen, dass ein solcher Betriebsrat ziemlich einsam wäre angesichts des andauernden Schwundes an Gewerkschaftsmitgliedern.
Erstellt am 06.11.2005 um 18:18 Uhr von ferdi
Ergänzung zu Kölner,
nicht mal die BR-Mitglieder müssen in der Gewerkschaft sein.
ferdi