Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt und was kann der Betriebsrat machen?
Hallo, wir sind eine Pflegeheim und sind chronisch unterbesetzt. Eine Kollegin hatte eines abends nach einem Notfall den Wohnbereichsleiter angerufen und unter anderem ihn mitgeteilt, wenn diese Sitiution sich nicht bald ändern würde, werde sie die Heimaufsicht bzw. den MDK informieren. Der WBL informierte die stellv .PDL. Für die Kollegin war es ein Hilferuf (Überforderung).
Das ist jetzt gute 2 Wochen her und jetzt soll sie für diese Äußerung eine Abmahnung erhalten.
Ist die Abmahnung gerechtfertigt und was kann der Betriebsrat machen? Danke
Community-Antworten (4)
06.11.2005 um 08:48 Uhr
"Ist die Abmahnung einmal von Euch unterschrieben habt ihr diese auch anerkannt"
Das stimmt nicht. Bei Abmahnungen gibt es kein Mitbestimungsrecht. Der Betriebsrat mußweder gehört noch informiert werden, und erst recht muß er nichts unterschreiben. Die Abmahnung wird also formal wirksam; das sagt aber nichts über die inhaltliche Richtigkeit aus. Die Kollegin sollte am besten gar nichts machen, denn viele Arbeitgeber mahnen nicht korrekt ab. Die Abmahnung wäre dann wirkungslos und könnte als Kündigungsgrund nicht herangezogen werden. Ein Widerspruch könnte aber den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass er einen Fehler gemacht hat, und er könnte eine neue, diesmal korrekte Abmahnung verfassen.
06.11.2005 um 19:39 Uhr
Wer ist Conny?
06.11.2005 um 20:19 Uhr
Ich meine, snur prechenden Menschen kann geholfen werden. Der Kollegin würde ich empfehlen, die für die getätigte Äußerung ursächliche Situation der PDL persönlich zu schildern. Dieses ist ja anscheinend nur über den WBL geschehen und jeder weiß, was beim "Stille Post Spiel" oftmals am anderen Ende ankommt. Als BR könnt Ihr im Vorfeld nur Eure Begleitung zum Gespräch anbieten, da Abmahnungen nicht mitbestimmungspflichtig sind. Und noch ist sie ja nicht ausgesprochen!
06.11.2005 um 23:27 Uhr
Hallo tintiorot,
ich wuerde die Kollegin auf jedenfall eine Gegendarstellung schreiben lassen wenn sie die Abmahnung nicht fuer angemessen haelt.
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