Erstellt am 06.11.2005 um 07:48 Uhr von Z.Ickig
"Ist die Abmahnung einmal von Euch unterschrieben habt ihr diese auch anerkannt"
Das stimmt nicht. Bei Abmahnungen gibt es kein Mitbestimungsrecht. Der Betriebsrat mußweder gehört noch informiert werden, und erst recht muß er nichts unterschreiben. Die Abmahnung wird also formal wirksam; das sagt aber nichts über die inhaltliche Richtigkeit aus.
Die Kollegin sollte am besten gar nichts machen, denn viele Arbeitgeber mahnen nicht korrekt ab. Die Abmahnung wäre dann wirkungslos und könnte als Kündigungsgrund nicht herangezogen werden.
Ein Widerspruch könnte aber den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass er einen Fehler gemacht hat, und er könnte eine neue, diesmal korrekte Abmahnung verfassen.
Erstellt am 06.11.2005 um 18:39 Uhr von Z.Ickig
Erstellt am 06.11.2005 um 19:19 Uhr von Fayence
Ich meine, snur prechenden Menschen kann geholfen werden.
Der Kollegin würde ich empfehlen, die für die getätigte Äußerung ursächliche Situation der PDL persönlich zu schildern. Dieses ist ja anscheinend nur über den WBL geschehen und jeder weiß, was beim "Stille Post Spiel" oftmals am anderen Ende ankommt. Als BR könnt Ihr im Vorfeld nur Eure Begleitung zum Gespräch anbieten, da Abmahnungen nicht mitbestimmungspflichtig sind. Und noch ist sie ja nicht ausgesprochen!
Erstellt am 06.11.2005 um 22:27 Uhr von Moggerl
Hallo tintiorot,
ich wuerde die Kollegin auf jedenfall eine Gegendarstellung schreiben lassen wenn sie die Abmahnung nicht fuer angemessen haelt.