Mutterschutz, Elternzeit - rückt ein anderes BR-Mitglied nach?
Wenn ein Betriebsratsmitglied im Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub ist ruht in dieser Zeit die Mitgliedschaft im Betriebsrat und kann dadurch ein Mitglied das auf der Ersatzliste ist nachrücken?
Community-Antworten (4)
05.11.2005 um 16:13 Uhr
so ist es.
Die Mutter kann aber während der Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten und dabei ihr Amt ausüben.
05.11.2005 um 18:13 Uhr
Kleine Korrektur, "Viktor", die Mutter in Elternzeit kann natürlich an den BR-Sitzungen teilnehmen. Sie hat sogar Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung - BAG vom 25.05.05 7 ABR 45/04
06.11.2005 um 19:00 Uhr
@ Kölner, das ist seit kurzem geändert und geht nicht mehr.
ferdi
06.11.2005 um 19:26 Uhr
Das wäre mir ganz neu...wo soll denn das geregelt (worden) sein? Und wann? Zumal: Mütter/Väter in Elternzeit können sogar Fahrtkosten verlangen. Ergo: Es geht!!!
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