Erstellt am 05.11.2005 um 15:13 Uhr von viktor
so ist es.
Die Mutter kann aber während der Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten und dabei ihr Amt ausüben.
Erstellt am 05.11.2005 um 17:13 Uhr von Kölner
Kleine Korrektur, "Viktor", die Mutter in Elternzeit kann natürlich an den BR-Sitzungen teilnehmen.
Sie hat sogar Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung - BAG vom 25.05.05 7 ABR 45/04
Erstellt am 06.11.2005 um 18:00 Uhr von ferdi
@ Kölner,
das ist seit kurzem geändert und geht nicht mehr.
ferdi
Erstellt am 06.11.2005 um 18:26 Uhr von Kölner
Das wäre mir ganz neu...wo soll denn das geregelt (worden) sein? Und wann?
Zumal: Mütter/Väter in Elternzeit können sogar Fahrtkosten verlangen.
Ergo: Es geht!!!