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Mutterschutz, Elternzeit - rückt ein anderes BR-Mitglied nach?

S
Schwander
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Betriebsratsmitglied im Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub ist ruht in dieser Zeit die Mitgliedschaft im Betriebsrat und kann dadurch ein Mitglied das auf der Ersatzliste ist nachrücken?

3.57304

Community-Antworten (4)

V
viktor

05.11.2005 um 16:13 Uhr

so ist es.

Die Mutter kann aber während der Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten und dabei ihr Amt ausüben.

K
Kölner

05.11.2005 um 18:13 Uhr

Kleine Korrektur, "Viktor", die Mutter in Elternzeit kann natürlich an den BR-Sitzungen teilnehmen. Sie hat sogar Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung - BAG vom 25.05.05 7 ABR 45/04

F
ferdi

06.11.2005 um 19:00 Uhr

@ Kölner, das ist seit kurzem geändert und geht nicht mehr.

ferdi

K
Kölner

06.11.2005 um 19:26 Uhr

Das wäre mir ganz neu...wo soll denn das geregelt (worden) sein? Und wann? Zumal: Mütter/Väter in Elternzeit können sogar Fahrtkosten verlangen. Ergo: Es geht!!!

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