Mitbestimmungsrecht des BR bei Betriebsänderung - Welchen Rat kann man mir hier geben.
Unser Geschäftsführer hat zusammen mit einem Vertreter der Personalabteilung eine neue Betriebsstruktur der BR Sitzung bekanntgegeben. Darin enthalten ist die Gründung von zwei neue Abteilung, Versetzung von Mitarbeiter, Änderung von Aufgabengebiete, neu Strukturierung des Aussendienstes (Gebietsumstrukturierung).
Es wurden trotz Anfrage keine Mitarbeiterzuordnung preisgegeben, nur der Hinweis das 4 Mitarbeiter kein unmittelbares Gebiet haben.
Im Innendienst werden die Aufgaben eines Mitarbeiters an Dienstleister vergeben.
Meines erachtens wurde der Betriebsrat nicht vollständig Informiert, somit greift die Wochenfrist nicht. Ich würde gerne über die IGBCE einen Berater einschalten und eine ausserordentliche Sitzung einberufen um offene Fragen zu klären. Welchen Rat kann man mir hier geben.
Unser BR ist erst 3 Monate alt. Gegründet nach Betriebsübergabe.
Community-Antworten (1)
05.11.2005 um 16:21 Uhr
Hallo,
natürlich könnt Ihr die IGBCE in Anspruch nehmen. Am Bestten wendet Ihr Euch direkt an die Zentrale in Hnnover, Abt. Mitbestimmung.
Man kann natürlich (zu recht) darüber streiten, ob die vorabinformation ausreichend war. Wenn der AG die Mitarbeiter letztendlich versetzen will, muss er Euch Ross und Reiter nennen und dann könnt Ihr von Eurer Zustimmungsverweigerung gebrauch machen, sofern es hierzu Gründe gibt. Beachtet der AG Eure Mitbestimmung gar nicht, sondern versetzt gleich, könnt Ihr dagegen Rechtsmittel einlegen.
Übrigen die Seminare der IG BCE für Betriebsräte sind empfehlenswert.
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