Überwachungsmonitore im Büro - Verstoß gegen Datenschutzgesetz!?
Hallo,
ich bin in der Hotline tätig uns seit kurzem stehen im Büro mehrere Überwachungsmonitore über die ersichtlich ist: wer, was, wann, wie lange mit wem usw... telefoniert oder nicht.
Meiner Meinung nach ist es eine nicht genehmigte Einzelauswertung, die auch noch gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßt. Der BR behauptet es ist OK so, da es sich um eine s.g. Momentaufnahme handele und somit keine Einzelauswertung ist. Wie seht Ihr die Sachlage?
Community-Antworten (1)
05.11.2005 um 12:01 Uhr
- Die Aufstellung der Monitore entspricht der Einführung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind das Verhalten ... zu überwachen. Siehe BetrVG § 87 Abs. 1 Pkt.6. BR musste der Aufstellung im Vorfeld zustimmen.
- Die Monitore stellen nicht das eigentliche Problem dar. Die hier sichtbaren Informationen werden aus der dazugehörigen Telefonanlage generiert und über eine Software aufbereitet. Die Software muss durch den BR auf mögliche Auswertungen geprüft werden. Wichtig ist ebenfalls, wer Zugriff auf diese Auswertung hat. Insgesamt ein sehr komplexes Thema.
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