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Zusatz Urlaubstage bei Wechselschicht - was sagt der TVöD dazu?

R
Rose
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir arbeiten in einem Pflegeheim mit Früh und Spätschicht und seid dem 01.10.05 ist der TVÖD für uns gültig. Jetzt kam ein Kollege an und meinte es würden uns jetzt Zusatz-Urlaubstage zustehen wegen der Wechselschicht. Habe aber im TVÖD bis jetzt nichts gefunden, kann mir vielleicht hier jemand weiter helfen.

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Community-Antworten (2)

N
nidis

04.11.2005 um 11:56 Uhr

Hallo Rose! Dein Kollege hat recht. Wer in Schicht- oder Wechselschicht arbeitet und die tariflichen Bedingungen erfüllt, erhält Zusatzurlaub. Geregelt ist dies im §27 TVöD. Gruß Nidis

K
Kölner

04.11.2005 um 18:58 Uhr

Die vielen Tücken des neuen TVöD stecken im Detail, daher die Frage an den Fragesteller: Von wann bis wann ist die Früh-, bzw. Spätschicht? Macht Ihr auch Nachtschichten? Denn: Ggf. fällt nämlich noch nicht einmal eine Wechselschicht im Sinne des § 48 Abs. 2 TVöD an - zumal der "BT-K" gilt (der besondere Teil für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen).

Zu beachten auch: Die Pausen bei Wechselschicht werden nicht mehr in die Arbeitszeit eingerechnet. § 48 Abs. 1 TVöD

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