Erstellt am 04.11.2005 um 10:56 Uhr von nidis
Hallo Rose! Dein Kollege hat recht. Wer in Schicht- oder Wechselschicht arbeitet und die tariflichen Bedingungen erfüllt, erhält Zusatzurlaub. Geregelt ist dies im §27 TVöD.
Gruß Nidis
Erstellt am 04.11.2005 um 17:58 Uhr von Kölner
Die vielen Tücken des neuen TVöD stecken im Detail, daher die Frage an den Fragesteller:
Von wann bis wann ist die Früh-, bzw. Spätschicht?
Macht Ihr auch Nachtschichten?
Denn:
Ggf. fällt nämlich noch nicht einmal eine Wechselschicht im Sinne des § 48 Abs. 2 TVöD an - zumal der "BT-K" gilt (der besondere Teil für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen).
Zu beachten auch: Die Pausen bei Wechselschicht werden nicht mehr in die Arbeitszeit eingerechnet. § 48 Abs. 1 TVöD