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Nachträglich eingereichte Überstunden - wie kann BR erreichen, dass diese Praxis geändert wird?

B
Beate
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns kommen in letzter Zeit immer nachträglich eingereichte Überstundenantrage zur BR-Sitzung rein. Die Anträge sind rückwirkend aus der Vorwoche. Wir haben immer Donnerstags unsere Sitzung und bekommen halt einen Antrag der Vorwoche vom Samstag wo mit z.B. 10 Mitarbeitern gearbeitet wurde. Dieses hätte man uns auch den Donnerstag davor einreichen können. Wie und vorallen was können wir für Maßnahmen ergreifen, dass dieses in Zukunft nicht mehr vorkommt. Haben AG bereits mehrere Male schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dies zu unterlassen.

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Community-Antworten (1)

O
otto

03.11.2005 um 22:52 Uhr

Guten Abend Beate! Die geeignete Rechtsgrundlage zur Sicherung bzw. Durchsetzung Ihres Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist § 23 Abs. 3 BetrVG. Dazu müssen Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht einen entsprechenden Antrag stellen (zu den Einzelheiten vgl. Fitting Kommentar zum BetrVG § 23 Rdnr. 99 ff). Wahrscheinlich werden Sie bei dieser Vorgehensweise nicht ohne juristische Unterstützung auskommen. Deshalb mein Rat: Der BR engagiert einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und vereinbart mit ihm die weiteren Schritte. Viel Erfolg wünscht Ihnen otto

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