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Personelle Maßnahme per Email - gilt die als zugestellt?

T
tochri
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

gilt eine personelle Maßnahme per Email als zugestellt im Sinne einer persönlichen Übergabe,sprich beginnt ab da die Frist ?? Unsere Chefs machen es sich immer leichter und setzen uns somit immer schön unter Zeitdruck.....

Danke für eure Auskunft

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Community-Antworten (1)

V
viktor

03.11.2005 um 13:47 Uhr

Im § 99 ist keine Schriftform vorgesehen. Ihr solltet Euch über die Art und Weise des Informationsaustauschs grundsätzlich mit dem Arbeitgeber verständigen.

ERs kommt natürlich auch immer auf die technische Ausstattung des BR an; so lange aber keine zusätzlichen Unterlagen für eine personelle Maßnahme erforderlich sind, habe ich kein Problem mit E-Mails.

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