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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personenwahl - wann ist diese möglich?

W
WilliH
Nov 2016 bearbeitet

Im Frühjahr stehen bekanntlich die neuen Betriebsratswahlen an. Es gibt ja gesetzlich zwei Möglichkeiten, eine Listen bzw. eine Personenwahl. Was muß ich beachten, daß es bei uns im Betrieb eine Personenwahl gibt? Wenn eine Listenwahl durchkommt, kann es passieren das durch die Quotierung die falschen Leute gewählt werden. Deshalb ist es für mich wichtig, daß in diesem speziellen Fall eine Personenwahl durchgeführt wird.

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Community-Antworten (2)

T
Tochri

03.11.2005 um 12:57 Uhr

Moin,

gegen eine Listenwahl kannst du nichts machen.Es gibt immer Leute,die auf diesem Wege den Weg in einen BR suchen....Ich persönliche finde die Personenwahl auch am besten,kann aber in mei´ner nun schon langen BR Tätigkeit auf keine zurückblicken.... Es ist halt eine legale Möglichkeit. Du kannst höchstens Überzeugungsarbeit leisten,was aber bei diesen leuten wohl nicht fruchten wird....

V
viktor

03.11.2005 um 13:40 Uhr

Wie schon gesagt, wenn ein oder mehrere Kandidaten einen eigenen Vorschlag einreichen, können die anderen Kandidaten ihrerseits ebenfalls nur einen eigenen Vorschlag einreichen - und schon ist Listenwahl.

Beide Wahlverfahren haben ihre Vor- und Nachteile. Das hängt auch von der Größe des Betriebs ab. Meine Erfahrung: Je größer der Betrieb , um so unbekannter werden die einzelnen Kandidaten und je mehr Sinn macht die Listenwahl.

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