Erstellt am 03.11.2005 um 22:06 Uhr von otto
Hallo krieberli!
Die Umstellung von einem Arbeitszeitmodell in ein anderes ist letztlich eine Arbeitgeberentscheidung, die allerdings der Mitbestimmung des BR unterliegt (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Einige Fragen bleiben aber noch zu klären:
- Den Rahmen setzt das Arbeitszeitgesetz
- Gilt für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag? Wenn ja, welche Arbeitszeitregelungen läßt er zu?
Die beste Internetadresse für Betriebsvereinbarungen, die ich kenne, ist soliserv.de.
Gruß otto