Erstellt am 03.11.2005 um 07:23 Uhr von bernd
Erstellt am 03.11.2005 um 11:31 Uhr von retep
Ja ja das leidige Thema Betriebsversammlung. Lt §43 BetrVG "..einmal in jeden Kalendervierteljahr..." Lt. unserem AG reicht "natürlich" einmal im Jahr, muss aber nicht....Kostet ja auch den AG viel zu viel..
Ich denken es kommt darauf an ob ein BR den Kollegen etwas mitzuteilen hat (in diesem Rahmen) aber auch dem AG im größeren Kreis auch mal unbequeme Fragen zu stellen.
Mir ist da ein Schriftstück (Teil eines AG-Handbuches)zugekommen in dem AG´S geraten wird unliebsame BR`s u. a. daduch zu schikanieren ihnen Untätigkeit oder Verstoss gegen $23 BetrVG vorzuwerfen, wenn sie NICHT die geforderte Anzahl von Betriebsversammlungen durchführen. Also auch hier ein Punkt für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.