Hallo zusammen,
wir verhandeln gerade eine BV zum Thema Zeiterfassung.
Es gibt einige Punkte,welche flexibel bleiben sollen, wie zum Beispiel die Benennung bestimmter Personen, die Daten auswerten dürfen. Wir stellen uns das so vor, dass diese Personen von BR und GL einvernehmlich benannt werden, was auf einem Schriftstück festgehalten wird, auf welches in der BV Bezug genommen wird.
Hintergrund ist, dass die Personen wechseln können sollen, ohne dass man die BV neu abschließen muss.

Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Anhängen variabler Anteile an BVs?

Vielen Dank und Grüße
Digo