W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhänge an Betriebsvereinbarungen - wer hat dazu Erfahrungen?

D
Digo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir verhandeln gerade eine BV zum Thema Zeiterfassung. Es gibt einige Punkte,welche flexibel bleiben sollen, wie zum Beispiel die Benennung bestimmter Personen, die Daten auswerten dürfen. Wir stellen uns das so vor, dass diese Personen von BR und GL einvernehmlich benannt werden, was auf einem Schriftstück festgehalten wird, auf welches in der BV Bezug genommen wird. Hintergrund ist, dass die Personen wechseln können sollen, ohne dass man die BV neu abschließen muss.

Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Anhängen variabler Anteile an BVs?

Vielen Dank und Grüße Digo

3.18102

Community-Antworten (2)

A
Andreas

03.11.2005 um 12:57 Uhr

Hi Digo,

sehe da kein Problem. Bei uns wird dann immer verwiesen auf Anlage I Anlage II etc. Wichtig ist nur, daß die Anlagen ein Datum tragen und zumindest von beiden Seiten Parafiert sind. Damit nicht jemand eine alte Anlage als gültig behauptet.

Weiterhin würde ich aber Auswertungen möglichst wenig zulassen und der BR sollte eine Kopie jeder Auswertung erhalten. Damit seit Ihr dann informiert wer Blödsinn macht und könnt sofort drauf reagieren, seit aber auch in der Verantwortung bzgl. gesetzlicher Regelungen (10 Std. / max. 48 Std. woche / ..... etc.

D
Digo

04.11.2005 um 10:50 Uhr

Hallo Andreas,

danke für den Hinweis. Sind mit unserer Anwältin dabei, das Ding wasserfest zu machen. Landen sowieso vor der Eingungsstelle, weil die Geschäftsführung möglichst alles überwachen will.

Grüße Digo

Ihre Antwort