Erstellt am 31.10.2005 um 15:32 Uhr von AlexSchwoab
Hallo Laura,
im BetrVG unter §65 sind die §§ aufgeführt. Eine Reihe der für die Organsisation un die Geschäftsführung des BR maßgebenden Bestimmungen gilt entsprechend für die JAV. Dies gilt beispielsweise für die Möglichkeit, die JAV aufzulösen oder einzelne Mitgl. aus ihr auszuschließen (§23 Abs. 1).
Gruß
Alex