Kann man JAV Vorsitzenden abwählen?
Unser Vorsitz der JAV verhält sich absolut falsch. Er setzt Gerüchte über Azubis in die Welt, ist ein sehr schlechtes Vorbild (betrinkt sich ständig) und nimmt seine Aufgaben nicht ernst, hat ständig Ausreden. Mitlerweile will ihn keiner mehr in der JAV haben, wir anderen beiden JAV Mitglieder nicht, der Betriebsrat wäre auch mehr als froh, die Azubis vor allem und auch mit der Geschäftsleitung hat er sich durch penetrantes Fehlverhalten sehr unbeliebt gemacht. Wir sind uns einig, es wäre das Beste er würde gehen. Man kann mit ihm nicht darüber sprechen, er blockt ab. Was können wir tun?
Community-Antworten (1)
31.10.2005 um 16:32 Uhr
Hallo Laura,
im BetrVG unter §65 sind die §§ aufgeführt. Eine Reihe der für die Organsisation un die Geschäftsführung des BR maßgebenden Bestimmungen gilt entsprechend für die JAV. Dies gilt beispielsweise für die Möglichkeit, die JAV aufzulösen oder einzelne Mitgl. aus ihr auszuschließen (§23 Abs. 1). Gruß Alex
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