Ändert sich durch den neuen TVöD/KR der Berechnungszeitraum für die Wechselschichtzuschläge (10 Nächte in 10 Wochen)? Unsere Pflegedienstleitung sagt nein.
Ich würde §48 so lesen, daß nur noch 2 Nachtdienste pro Monat nötig sind, um den Wechselschichtzuschlag zu erhalten.

Mfg Annette