TVöD /KR Wechselschichtberechnung - ändert sich der Berechnungszeitraum?
Ändert sich durch den neuen TVöD/KR der Berechnungszeitraum für die Wechselschichtzuschläge (10 Nächte in 10 Wochen)? Unsere Pflegedienstleitung sagt nein. Ich würde §48 so lesen, daß nur noch 2 Nachtdienste pro Monat nötig sind, um den Wechselschichtzuschlag zu erhalten.
Mfg Annette
Community-Antworten (2)
29.10.2005 um 02:13 Uhr
Deine PDL hat (leider) recht... es heisst ja auch: ...bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Das heisst, es wird hier nur der wiederkehrende Zeitraum benannt.
21.02.2008 um 18:18 Uhr
Was bedeutet längstens nach Ablauf eines Monats? Ist da der z.b. 30./31. gemeint? Unsere Verwaltung berechnet den Zeitraum nach der zuletzt geleisteten Nacht muß da dann spätestens nach 4 Wochen erneut zum Nachtdienst - zum Bespiel Nachtdienst geleistet am 09. + 10. + 11. Januar der nächste Nachtdienst ab 14.Februar auch wieder für 3 Nächte. Unsere Verwaltung sagt: Zwischen den geleisteten Nachtdiensten liegen mehr wie 4 Wochen somit werde keine Wechselschichtzulage bezahlt: Ist das so richtig?
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