Mitglied der Personalabteilung in den Betriebsrat?
Mein Frage: Kann ein Mitglied der Personalabteilung in den Betriebsrat gewählt werden ???
Community-Antworten (1)
27.10.2005 um 18:26 Uhr
Die Mitgliedschaft in der Personalabteilung ist kein Hinderungsgrung für eine Wahl in den Betriebsrat, es sei denn, es handelt sich um einen leitenden Mitarbeiter im Sinne des Betr.VG §5 Abs. 3 und Abs. 4
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