Hallo,

in unserer Firma wurde 2002 ein einköpfiger BR gewählt. Der gewählte BR hat die Firma verlassen und ich bin als Ersatzmitglied nachgerückt. Ich möchte das Unternehmen nun zum Ende des Jahres verlassen. Was muß ich bei außerordentlichen Neuwahlen beachten? Wie sehen die Fristen aus und muß ich, wenn der Wahlvorstand bestimmt ist für den Prozeß noch anwesend sein?
Eine weitere Veränderung hat sich noch in der Mitarbeiterzahl von 20 auf 38 ergeben, d.h. es wird nun einen 3-köpfigen BR geben - hat dies etwaige Auswirkungen?

Danke für euer Feedback!